Heute ist beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes ein Normenkontrollantrag als Hauptsacheverfahren gegen die Verordnung der Landesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 30. März 2020 eingegangen.
Der Antragsteller ist der Ansicht, die Regelungen der Verordnung stellten unverhältnismäßig schwere Eingriffe in Grundrechte dar.
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