Symbolbild

Schornsteinfegerarbeiten dienen der Betriebs- und Brandsicherheit in privaten und betrieblichen Gebäuden. Eine fristgerechte Überprüfung durch einen Schornsteinfeger ist daher unverzichtbar.

Umwelt und Verbraucherschutzminister Reinhold Jost weist darauf hin, dass auch in der aktuellen, schwierigen Lage die Tätigkeiten der Frauen und Männer in Schwarz unbedingt fortgeführt werden müssen: „Eine Verweigerung der Kehrpflicht kann nur im Ausnahmefall akzeptiert werden. Gefährdungen durch fehlende Betriebs- und Brandsicherheit müssen auch in der aktuellen Situation ausgeschlossen werden.“

Die Schornsteinfegerinnung hat ihre Betriebe und Mitarbeiter entsprechend den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts vorbereitet. Sie tragen Einweghandschuhe und je nach Situation auch Mundschutz. „Achten Sie als Verbraucher bitte ebenfalls auf die momentan geltenden Regeln. Halten Sie 1,5 bis 2 Meter Abstand zum Schornsteinfeger, wenn er bei Ihnen im Haushalt arbeitet“, so Jost weiter.

Beratungsgespräche sind momentan nicht im regulären Umfang möglich, jedoch sind die Schornsteinfeger per Mail und Telefon weiterhin zu erreichen. Die Innung betont, dass im Zweifelsfall oder bei Fragen, sich die Verbraucher gerne melden können.

Allgemein gilt jedoch: Bei einem begründeten Coronavirus-Verdachtsfall können die Schornsteinfeger von der Durchführung regelmäßiger Arbeiten Abstand nehmen. Allerdings kann dann, wenn Gefahr im Verzug ist, ein Nutzungsverbot ausgesprochen werden.

Die Kontaktdaten der Schornsteinfegerinnung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter: www.schornsteinfeger.saarland

 

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