Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat die heute von der Bundesregierung beschlossenen Hilfspakete zur Bewältigung der Corona-Pandemie als „Rettungsschirm für den Kultur-, Kreativ- und Medienbereich“ bewertet. Die Bundeshilfen ruhen auf drei großen Säulen, die geeignet sind, gerade auf die spezifischen Lebens- und Arbeitsbedingungen der Kreativen zu reagieren:

1) Kleinen Unternehmen wird bei der Betriebssicherung geholfen.

2) Persönliche Lebensumstände werden abgesichert.

3) Mit vielen rechtlichen Einzelmaßnahmen sollen Härten abgemildert werden.

„Wir kennen die Nöte, wir wissen um die Verzweiflung“, sagte Grütters. „Gerade der Kulturbereich ist durch einen hohen Anteil Selbstständiger gekennzeichnet, die jetzt existenzielle Probleme haben. Deshalb freue ich mich, sagen zu können: Die Hilfe kommt – so schnell und so unbürokratisch wie möglich! Ich danke dem Wirtschafts-, dem Finanz- und dem Arbeitsminister sehr herzlich dafür, dass sie die von uns eingebrachten Anliegen und Interessen der Künstlerinnen und Künstler, der Kreativ- und Medienlandschaft mit in den Blick genommen haben. Das zeigt: Die Bundesregierung insgesamt ist sich des einzigartigen Stellenwerts unserer Kultur-, Kreativ- und Medienlandschaft bewusst.“

Zu 1): Mit einer Corona-Soforthilfe für Soloselbständige und kleine Unternehmen in Höhe von insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro wird die Bundesregierung finanzielle Soforthilfe in Form von Zuschüssen leisten, mit der laufende Betriebskosten wie Mieten von Kinos, Musikclubs oder Künstlerateliers, aber auch Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten bezahlt oder finanzielle Engpässe überbrückt werden können.

Zu 2): Soweit es um die persönliche Existenzsicherung jedes einzelnen Betroffenen geht, erleichtert die Bundesregierung zusätzlich für Soloselbständige den Zugang zur sozialen Grundsicherung. So werden für die Dauer von sechs Monaten Vermögen im Wesentlichen nicht berücksichtigt, der Zugang zu Kinderzuschlägen erleichtert und die Aufwendungen für Wohnung und Heizung anerkannt; das heißt, jeder kann in seiner Wohnung bleiben. Für diese Maßnahme stellen Bund und Kommunen weitere bis zu 10 Milliarden Euro bereit.

Zu 3): Grütters verwies darauf, dass über die Corona-Soforthilfe und die soziale Grundsicherung für Soloselbständige hinaus weitere Schutzmechanismen beschlossen worden seien. So werden beispielsweise Mieterinnen und Mieter vor Kündigungen bewahrt, wenn sie aktuell Schwierigkeiten haben, ihre Miete vollständig zu bezahlen, die Stundungsregeln für Darlehen im Sinne der Schuldner verbessert. Die Kulturstaatsministerin verwies auch darauf, dass Betroffene im Falle von Einkommenseinbußen bei der Künstlersozialkasse und bei den Finanzämtern die Senkung ihrer Beiträge oder Steuervorauszahlungen beantragen können; außerdem sind Stundungen möglich.

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