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„Bei der Kurzarbeit und dem Kurzarbeitergeld tun sich in der Corona-Krise erhebliche Regelungslücken auf, die für viele Menschen schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben werden“, warnt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes. So haben etwas die rund 96.500 Minijobber im Land keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. „Das muss sich ändern“, fordert Zeiger.

Außerdem warnt die AK Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davor, Vereinbarung von unbezahltem Urlaub zu unterschreiben. „Nach vier Wochen ohne Lohnfortzahlung sind die Beschäftigten nicht mehr krankenversichert. Das wissen viele gar nicht“,  so Zeiger. Die AK unterstützt zudem  die Forderungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes nach einer Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. „Passiert dies in der jetzigen Krise nicht, werden bundesweit Millionen und im Saarland zehntausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Regen stehen gelassen“, betont Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer.

Deutschland droht aufgrund der Corona-Pandemie in eine tiefe Rezession zu stürzen.  Das Saarland wird diese Entwicklung besonders hart treffen. Viele Unternehmen überlegen deshalb, ihren Betrieb mit Kurzarbeit zu retten. „Besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen, die wenig bis gar keine Erfahrung mit Kurzarbeit haben, macht sich Unsicherheit breit und es passieren viele Fehler. Das bekommen auch die Beschäftigten zu spüren“, sagt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes und Leiterin der Abteilung Beratung.

Etwa bei vermeintlich gut gemeinten Vereinbarungen zum unbezahlten Urlaub – oft zur Kinderbetreuung. „Wir warnen die Beschäftigten ausdrücklich davor, solche Vereinbarungen einfach zu unterschreiben. Nicht nur, dass sie keinen Lohn erhalten, nach vier Wochen fallen sie aus dem Sozialversicherungssystem. Das heißt, sie sind nicht mehr gesetzlich krankenversichert sondern müssen sich freiwillige versichern“, erläutert Zeiger.

Auch müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht jede Vereinbarung zur Kurzarbeit annehmen, denn diese gelten oft zeitlich unbegrenzt, also auch für Zeiten, wenn die Krise längst überstanden ist. Oft macht schon eine Befristung der Kurzarbeit Sinn – gerade in der aktuellen Situation. „Sie haben das Recht, jede Regelung zu prüfen und zu überdenken, bevor Sie unterschreiben“, sagt Zeiger. Die Arbeitskammer bietet hier kostenlose Erstberatung für Ihre Mitglieder an. Das sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Saarland arbeiten.

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