Am gestrigen Mittwoch, 13.02.2020, wurde das „Gesetz zur Neuregelung der polizeilichen Datenverarbeitung im Saarland“ in den Landtag eingebracht. Die neuen Regelungen bieten einen größeren Handlungsspielraum für die Polizei und somit auch mehr Schutz für die saarländischen Polizistinnen und Polizisten. 

„Diese Änderung ist richtungsweisend, denn das neue Gesetz bietet mehr Einsatzmöglichkeiten für die Polizei und somit mehr Sicherheit für uns alle“, sagt Innenminister Klaus Bouillon. „Vor allem die Weiterentwicklung des Einsatzbereichs der Body-Cams zum Schutz unserer Beamtinnen und Beamten bei Einsätzen in Wohnungen ist für mich ein persönliches Anliegen.“

Gerade bei dem kontrovers diskutierten Einsatz von Body-Cams in Wohnungen habe man es sich nicht leichtgemacht, sagte Minister Klaus Bouillon. Es gehe dabei um die Unverletzlichkeit der Wohnungen (Artikel 13 des Grundgesetzes), die ein enorm wichtiges Schutzgut ist, das nur unter sehr engen Voraussetzungen eingeschränkt werden darf.

Nach den guten Erfahrungen mit der Body-Cam, die ja schon in der Öffentlichkeit eingesetzt werden darf, habe man geprüft, wie und wann dieses wirkungsvolle technische Mittel auch in Wohnungen zum Schutz der Polizeibeamtinnen und -beamten eingesetzt werden kann.

Der Innenminister: „Wir haben ein Gutachten zwei renommierter Polizeirechtler in Auftrag gegeben. Sie sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es auch verfassungsrechtlich zulässig ist, Body-Cams in Wohnungen einzusetzen. Ausschließlich zum Schutz der Polizeibeamtinnen und -beamten vor Gefahren für deren Leib oder Leben. Jede weitere Verwendung steht zwingend unter Richtervorbehalt.“

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