Symbolbild

Sperriger Titel, große Verbesserung: Die „Verordnung zur Änderung urlaubs-, arbeitszeit-, elternzeit-, mutterschutz-  und  nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften“ sieht vor, Beamtinnen und Beamten eine noch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. 

„Vor allem im Vergleich zur Privatwirtschaft waren diese Änderungen überfällig“, sagt Innenminister Klaus Bouillon. „Die Neuregelungen bieten unseren Beamtinnen und Beamten ein höheres Maß an Flexibilität, um Familie und Beruf ausgewogen leben zu können.“

Die Änderungen im Überblick:
–         Alle Beamtinnen und Beamten haben die Möglichkeit, in einem gewissen Umfang Urlaubstage, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaubsanspruch hinausgehen, anzusparen.
–         Die  Freistellung  (Sabbatjahr) braucht  künftig  nicht mehr ein ganzes Jahr zu umfassen, sondern kann nunmehr auch nur für ein halbes Jahr erfolgen.
–         Das  Mutterschutzrecht  wird  neu  gestaltet. Die Kernpunkte der Neuregelung sind:
·         Möglichkeit zur Verlängerung der Schutzfrist nach der Geburt eines behinderten Kindes von acht auf zwölf Wochen
·         Einbeziehung von Schülerinnen und Studentinnen in den Mutterschutz
·         Keine Arbeitsverbote gegen den Willen der schwangeren Frauen mehr. Anstatt dessen besteht ein Anspruch auf Umgestaltung des Arbeitsplatzes
·         Möglichkeit von Sonn- und Feiertagsarbeit auf freiwilliger Basis.
·         Integration  der  Verordnung  zum  Schutz  der  Mütter  am  Arbeitsplatz  in das Mutterschutzgesetz

Minister Bouillon: „Die Änderungen tragen der persönlichen Lebensplanung, gerade auch  mit  Blick  auf  die  Vereinbarkeit  von  Familie  und  Beruf,  Rechnung und führen sicherlich zu einer Verbesserung der Arbeitszufriedenheit im öffentlichen Dienst.“ Der Ministerrat stimmte dem Entwurf einer „Verordnung zur Änderung urlaubs-, arbeitszeit-, elternzeit-, mutterschutz-  und nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften“ im Herbst des vergangenen Jahres zu. Die Verordnung ist Mitte November 2019 in Kraft getreten.

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