Grafik: saarland.de

Die Vorclearingstelle „Schaumberger Hof“ in Tholey schließt zum 1. Januar 2020. Nach drei erfolgreichen Jahren zieht Staatssekretär Stephan Kolling ein positives Fazit: „Die sinkenden Fallzahlen zeigen, dass wir den Notstand überwunden und ein erfolgreiches System zur vorübergehenden Betreuung Minderjähriger erarbeitet haben. Aus dieser Erkenntnis haben wir uns dazu entschieden, dass die Vorclearingstelle in Form des Schaumberger Hofes nicht mehr benötigt wird.“ Während im Jahr 2016 insgesamt 570 unbegleitete minderjährige Ausländer hier Hilfe fanden, gingen die Fallzahlen in den folgenden Jahren deutlich zurück. 2019 wurden nur noch 129 Fälle auf dem Schaumberger Hof bearbeitet.

Ab dem 1. Januar 2020 liegt das behördliche Verfahren zwar weiterhin in der Zuständigkeit des Landesamtes für Soziales, es wird aber ab Jahresbeginn am Standort Saarbrücken durchgeführt. Die Betreuung und Versorgung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer im Vorclearingverfahren erfolgt ab dem genannten Zeitpunkt in saarländischen Jugendhilfeeinrichtungen.

„Unsere vorrangigen Ziele waren die Umsetzung eines einheitlichen behördlichen Verfahrens zur vorläufigen Inobhutnahme, die Erfassung der behandelten Fälle im Ausländerzentralregister und natürlich die Entlastung der örtlichen Jugendämter“, so Staatssekretär Stephan Kolling.

Anstoß dazu war vor knapp vier Jahren die Einführung des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher. Am 1. Februar 2016 wurde die vorläufige Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer dem Landesamt für Soziales zugewiesen.  In der Umsetzung wurde am Schaumberger Hof in Tholey ein sogenanntes Vorclearinghaus eingerichtet. Die vorherige Unterbringung der Jugendlichen in den damals bestehenden Einrichtungen der Jugendhilfe entsprach zum Teil nicht den Vorgaben der Betriebserlaubnisbehörde. Zum Teil standen für die örtlichen Jugendämter auch keine Unterbringungskapazitäten mehr zur Verfügung.

Am Schaumberger Hof, wo auch die gesetzliche Notvertretung der Minderjährigen garantiert war, wurden Unterbringung, Betreuung und Versorgung der Jugendlichen entsprechend den jugendhilferechtlichen Vorgaben organisiert. Außerdem wurde hier abgeklärt, ob sich im In- oder Ausland eine verwandte Person des Kindes oder Jugendlichen aufhält, ob eine Inobhutnahme mit Geschwistern oder anderen Jugendlichen geboten ist und ob der Gesundheitszustand der oder des Jugendlichen eine Verteilung überhaupt zulässt. Vor Ort standen sozialpädagogisches und medizinisches Fachpersonal, ein Fahrdienst, sowie Dolmetscher zur Verfügung. Ihnen allen gilt mit Blick auf die jetzt anstehende Schließung der Einrichtung der Dank von Ministerin Monika Bachmann und Staatssekretär Stephan Kolling.

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