Symbolbild

Anlässlich der Veranstaltung „Runder Tisch ‚Bündnis Wohnen und Bauen‘“ des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport (MIBS) hat Bauminister Klaus Bouillon gemeinsam mit Experten der Oberen Landesbaubehörde seine Neuausrichtung der sozialen Wohnraumförderung vorgestellt. 

Bei einem Austausch mit den Verbänden der Bau- und Wohnwirtschaft, den Kammern, den Mietvereinen und Sozialverbänden, den Gewerkschaften und den Kommunen machte der Minister dabei deutlich, dass „der soziale Wohnungsbau eines der wichtigsten gesellschaftlichen Themen unserer Zeit ist und erst jetzt mit unseren Programmen wirklich bei den Bürgerinnen und Bürgern angekommen ist, da wir gänzlich neue Wege eingeschlagen haben.“

Die verschiedenen Maßnahmen im Überblick: 

·         Der Personenkreis, derjenigen, die soziale Förderung in Anspruch nehmen können, wurde durch die Erhöhung der Einkommensgrenze deutlich erhöht (je nach Haushaltsgröße bis zu 72 000 Euro brutto)

·         Die Staffelung der neu geschaffenen Zuschüsse erfolgt nach sozialen Kriterien, wie der Familiengröße, um dem sozialen Anspruch gerecht zu werden

·         Die Programme sorgen dafür, dass mit diesen Zuschüssen auch innerhalb von bebauten Ortslagen Leerstände beseitigt werden können.

Minister Bouillon hierzu: „Konkret bedeutet das, dass der soziale Wohnungsbau, die Verdichtung der Ortskerne und der Umweltschutz im Rahmen einer neuen Wohnungsbaustrategie miteinander verbunden werden.“

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