Symbolbild

Oskar Lafontaine begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht Kürzungen von Hartz-IV-Leistungen teilweise als verfassungswidrig erklärt hat. „Dieses Urteil war überfällig. Ein Sozialstaat kann Menschen nicht zum Hungern verurteilen, weil sie einmal einen Termin bei der Arbeitsagentur verpasst, einen Anruf vergessen oder auf ein Schreiben nicht fristgerecht geantwortet haben.”

“Kürzungen der ohnehin schon schmalen Hartz-Leistungen um 60 Prozent oder sogar eine komplette Streichung sind weder mit dem Sozialstaats-Gedanken noch mit dem Grundgesetz zu vereinbaren. Zumal ein Drittel aller Sanktionen Kinder, und damit völlig Unschuldige, trifft. Die Hartz-Gesetze sind eine Ausgeburt des unmenschlichen Neoliberalismus. Das heutige Urteil ist daher auch eine Ohrfeige für CDU, CSU, SPD, FDP und Grüne, die diese Gesetze zu verantworten haben.

Die frühere Arbeitslosenhilfe hat Arbeitslosen nach dem Ablaufen der Arbeitslosenversicherung eine Unterstützung auf dem Niveau von rund 60 Prozent ihres früheren Einkommens ermöglicht. Heute fallen Arbeitnehmer, nach einem Jahr Arbeitslosigkeit direkt auf Hartz-IV-Niveau – ältere Arbeitnehmer nach zwei Jahren. Das ist ungerecht und muss korrigiert werden. Die Arbeitslosenversicherung muss sicherstellen, dass auch im Fall der Arbeitslosigkeit ein menschenwürdiges Leben möglich ist.“

Die SPD-Landesvorsitzende Anke Rehlinger hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Hartz-IV-Sanktionen begrüßt: „Ein Existenzminimum lässt sich nicht reduzieren, denn dann geht es an die nackte Existenz. Natürlich muss der Sozialstaat auch sanktionieren können, wenn sich jemand nicht an die Regeln hält, aber eine Kürzung unter das absolut Notwendige widerspricht Menschenverstand und Grundgesetz.“

Anke Rehlinger wirbt für eine Reform des Sozialstaats in Deutschland: „Das Sozialstaatskonzept der SPD ist die richtige Antwort – auch für die Herausforderungen des Arbeitsmarktes der Zukunft. Niemand darf in Deutschland wegen Hartz-IV-Sanktionen obdachlos werden oder auf eine Krankenversicherung verzichten müssen. Auch wenn diese Fälle selten sind, untergraben sie das Vertrauen in den Sozialstaat. Das Sozialsystem muss eine helfende Hand sein und kein strafender Rohrstock.“

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1 Kommentar

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    mit Entsetzen habe ich gelesen, dass das Jobcenter in Saarbrücken trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts einen schwerkranken Mann zu 100% sanktioniert hat. Das ist eine Schande! Thomas Gramm ( SPD) , Geschäftsführer des Saarbrücker Jobcenters, hat die Sanktionen sogar in dieser Woche schriftlich gegenüber dem Anwalt des kranken Hartz 4 Beziehers Maxim B schriftlich bestätigt. Da darf sich niemand wundern, warum die SPD in der Bedeutungslosigkeit verschwindet. Eine sehr enttäuschte ehemalige SPD Wählerin.

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