HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Die saarländischen Grünen haben die Landesregierung in einem 8-Punkte-Katalog aufgefordert, schnellstmöglich die planerischen, rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für einen Ersatzneubau der Fechinger Talbrücke zu schaffen. Gleichzeitig müsse zur Entlastung der Ausweichrouten für die Planungs- und Genehmigungsphase eine Ad-hoc-Instandsetzung der Brücke wenigstens für die einstreifige Nutzung durch PKW mit verringerter Geschwindigkeit geprüft werden. Die Grünen forderten zudem, die zersplitterten Zuständigkeiten für Bau und Erhalt der Bundesfernstraßen zu bündeln und damit effektivere Strukturen für den Erhalt der Infrastruktur zu schaffen.
Der Landesvorsitzende der Saar-Grünen und Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Hubert Ulrich, sagte dazu: „Die Vorgänge um die Fechinger Talbrücke zeigen, dass dem Unterhalt der Verkehrsinfrastruktur in der Vergangenheit nicht die nötige Priorität eingeräumt wurde. Deshalb müssen jetzt alle Ressourcen für den Erhalt der bestehenden Straßen und Brücken gebündelt werden. Der Ausfall der Fechinger Talbrücke ist nicht nur verkehrstechnisch ein Alarmsignal, er wird die Landeshauptstadt auch ökonomisch treffen. Wenn eine Hauptverbindungsader ausfällt, muss alle Energie darauf verwendet werden, den Engpass so schnell wie möglich zu beseitigen.“ Die Grünen-Landtagsfraktion wird deshalb für die kommende Woche eine Sondersitzung des Verkehrsausschusses im Landtag beantragen, so Ulrich.
Grünen-Generalsekretär Markus Tressel, Mitglied des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestags, fordert Bund und Land auf, andere Baumaßnahmen, die zeitlichen Aufschub duldeten, planerisch zurückzustellen um planerische und finanzielle Mittel auf die Fechinger Talbrücke zu konzentrieren. Tressel: „Wir brauchen ein beschleunigtes Planungsverfahren. Dazu gehört die Rechtswegverkürzung bei der Erlangung von Baurecht auf eine Instanz. Der Bund muss dafür im Bundesfernstraßengesetz die rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Zudem muss die Landesregierung schnellstmöglich Finanzierungszusagen für den Ersatzneubau und eine etwaige Ad-hoc-Instandsetzung erwirken.“ Bei der Leverkusener A1-Rhein-Brücke habe es ein ähnliches Verfahren bereits gegeben.
Die Grünen hatten schon im vergangenen Jahr auf den schlechten Zustand der Brücken im Saarland hingewiesen. (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/058/1805827.pdf)
Grüner 8-Punkte-Katalog „Fechinger Talbrücke“
1. Die saarländische Landesregierung muss schnellstmöglich Baurecht für einen Ersatzneubau der Fechinger Talbrücke schaffen. Dafür muss ein beschleunigtes Planungsverfahren durch eine Rechtswegsverkürzung auf eine Instanz ins Auge gefasst werden (§ 17e Bundesfernstraßengesetz).
2. Planerische und finanzielle Rückstellung anderer Verkehrsbaumaßnahmen, die zeitlichen Aufschub dulden, um personelle Ressourcen bei der Fechinger Talbrücke zu bündeln.
3. Eingehende Prüfung einer Ad-Hoc-Instandsetzung zur zeitweiligen Herstellung der Tragfähigkeit für die einstreifige Nutzung durch PKW mit verringerter Geschwindigkeit und schnellstmögliche Ertüchtigung bzw. Planung möglicher Ausweichstrecken
4. Schnellstmögliche Erwirkung der Bereitstellung der notwendigen Mittel für den Ersatzneubau und eine eventuelle Ad-Hoc-Instandsetzung durch den Bund als Träger der Baulast.
5. Bündelung der personellen, planerischen und finanziellen Mittel von Bund und Land für die Beseitigung des entstandenen Engpasses an der Fechinger Talbrücke.
6. Beendigung der zersplitterten Zuständigkeiten für Erhalt, Pflege und Bau der Bundesfernstraßen und Bündelung von Kompetenzen und finanziellen Ressourcen in einer Hand.
(siehe hierzu: Autoren-Papier von Valerie Wilms, Markus Tressel et al: http://valerie-wilms.de/userspace/KAND/vwilms/PDF-Dateien/150609_Autorenpapier_Werte_erhalten_Web_01.pdf)
7. Volle Kraft für Erhalt der bestehenden Verkehrsinfrastruktur: Keine Neubauprojekte sofern sie nicht nachweisbar zur Engpassbeseitigung beitragen, d.h. im Saarland vorrangig Konzentration auf Sanierung und Erhalt der bestehenden Infrastruktur
8. Klärung der Verantwortlichkeit für mögliche Fehleinschätzungen hinsichtlich der Standfestigkeit in der Vergangenheit und Klärung der Auswirkungen möglicher neuer Einschätzungen auf andere Brückenbauwerke: Schnellstmöglich aktueller Statusbericht für alle sicherheitsrelevanten Bauwerke an Bundesfernstraßen bzw. Straßen in der Baulast des Bundes.
Weitere Informationen zum Thema:
http://www.gruene-bundestag.de/themen/verkehr/vor-vielen-bruecken-musst-du-stehn.html
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