Symbolbild

Staub beißt – und zwar direkt in die Lungenbläschen. Jeder Staub ist ernst zu nehmen! „Stäube – Geräuschlos? Unsichtbar? Gefährlich!“ – so lautete das Thema der 21. Netzwerkveranstaltung „Gesundes Arbeiten – unser Ziel!“ am Dienstag im Saarbrücker VHS-Zentrum. Der Fokus lag auf Stäuben, die in der Stahl- sowie der Metall- und Elektroindustrie entstehen. 

Belastung durch Staub am Arbeitsplatz wird in vielen Betrieben immer noch nicht als Gefahr erkannt oder wird als gegeben hingenommen. Eine Belastung, die der Gesundheit enorm schadet (Hautreizungen, Atemwegserkrankungen, Krebs etc). „Um die Gesundheit der Beschäftigten vor Staub zu schützen, braucht es zwingend eine Gefährdungsbeurteilung. Dazu sind die Arbeitgeber sogar gesetzlich verpflichtet. Umso erstaunlicher, dass ein großer Teil der Unternehmen keine Gefährdungsbeurteilung durchführt,“ betont Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes.

Bundesweit 41 Prozent der Betriebe haben bisher gar keine Gefährdungsbeurteilung gemacht. „Die Arbeitgeber begehen hier ganz klar Rechtsbruch“, sagt Petra Müller-Knöß vom IG-Metall-Vorstand. „Hier sind die Arbeitgeber in der Pflicht“, fordert Caspar. Wenn ein Unternehmen keine Gefährdungsbeurteilung durchführt, hat das gravierende Folgen für die Beschäftigten. „Ohne Gefährdungsbeurteilung keine Pflichtvorsorge, ohne Gefährdungsbeurteilung keine geeigneten Schutzmaßnahmen“, fasst Caspar zusammen.

„Und ohne Gefährdungsbeurteilung kann ich als Beschäftigter bei einer späteren Erkrankung nur schwer nachweisen, welchen Belastungen ich ausgesetzt war“, ergänzt Adrian Fortuin, Sprecher des Netzwerks „Gesundes Arbeiten – unser Ziel!“. „Für uns Betriebsräte ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz ein wichtiges Anliegen. Wir müssen aber stärker darauf achten, dass die Arbeitgeber die Verantwortung für Schutzmaßnahmen nicht allein den Beschäftigten übertragen. Arbeitgeber sind schnell dabei zu denken, mit persönlicher Schutzausrüstung sei das Thema erledigt“, so Fortuin weiter.

„Dabei muss der Arbeitgeber erst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen ergreifen. Verbleibt ein Restrisiko, das technisch und organisatorisch nicht vermieden werden kann, muss persönliche Schutzausrüstung vom Arbeitgeber gestellt und von den Beschäftigten getragen werden“, betont Heike-Rebecca Nickl, stellvertretende Leiterin des Referats Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeitskammer.

Info: Das Netzwerk „Gesundes Arbeiten – unser Ziel“ ist entstanden auf Initiative der Arbeitskammer des Saarlandes, der vier saarländischen IG-Metall-Geschäftsstellen und des Saar-Bildungswerkes Arbeit und Leben e.V. Das Netzwerk kümmert sich seit über 20 Jahren um betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz.

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