Anzeige
Anzeige

In dieser Woche fand zur Bekämpfung von Straftaten im öffentlichen Raum ein länderübergreifender Sicherheitstag statt, an welchem sich neben dem Saarland auch die Länderpolizeien Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern beteiligten. Insgesamt kontrollierten am vergangenen Dienstag im Saarland rund 80 Polizeibeamtinnen und –beamte an vier verschiedenen Örtlichkeiten in Homburg ca. 170 Personen und 190 Fahrzeuge.

Die drei stationären Kontrollstellen waren im Bereich Homburg-Schwarzenacker, Höhe Römermuseum, in Homburg in der Bexbacher Straße sowie in Höhe des Schwimmbades KOI in der Kaiserslauterer Straße eingerichtet. Neben Fahrzeug- und Personenkontrollen standen an den Kontrollörtlichkeiten Verkehrssicherheitsberater für Präventions- und Beratungsgespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Daneben überprüfte die Verkehrspolizei im Rahmen einer mobilen Kontrollstelle den Schwerlastverkehr auf der BAB 6 in Höhe der Tankrastanlage Homburg.

Anzeige

In der Bexbacher Straße kontrollierten Beamtinnen und Beamte zwei mit Zahlungshaftbefehl gesuchte Personen. Beide Männer konnten nach Zahlung der noch ausstehenden Strafe wieder auf freien Fuß gesetzt werden.

Außerdem stellten die Einsatzkräfte an den Kontrollstellen mehr als 30 Verkehrsordnungswidrigkeiten fest, darunter Personen, die während der Fahrt ihr Handy nutzen oder nicht angeschnallt waren. Weiterhin überprüften die Kolleginnen und Kollegen insgesamt drei Personen, die ohne Führerschein unterwegs waren. Es wurden Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Anzeige
Anzeige

Bei den Schwerlastkontrollen stellte die Verkehrspolizei stellte zwei Lkw fest, bei denen die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert war. Des Weitere erwischten sie ein Lkw-Fahrer, der während der Fahrt telefonierte. Er musste vor Ort noch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 130 Euro zahlen bevor er seine Fahrt fortsetzen durfte. Außerdem leiteten die Kräfte drei Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen drei s.g. Schrottsammler wegen festgestellter Verstöße gegen das Kreislaufwirtschafts und Abfallgesetz ein.

 

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein