Foto: Markus Philipp

Der Kommunale Arbeitgeberverband Saar (KAV) hat der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) eine Gesprächsbereitschaft mit konkretem Verhandlungstermin signalisiert. ver.di wird dieses Gesprächsangebot am kommenden Dienstag (08.10) ab 10:00 Uhr annehmen. 

Die ver.di Tarifkommission freut sich, dass dieses Angebot eingegangen ist, führt jedoch zum jetzigen Zeitpunkt keine erneute Urabstimmung* zur Aussetzung der Streikmaßnahmen durch. „Da wir noch nicht wissen, was uns im Detail angeboten wird, ist es uns gar nicht möglich, die Streikmaßnahmen auszusetzen. Wenn wir am Dienstag zu einem Ergebnis kommen, werden wir umgehend die Urabstimmung einleiten. Fällt diese positiv aus, ist das Ergebnis angenommen und der Streik beendet“, sagt ver.di-Verhandlungsführer Christian Umlauf. Umlauf hofft, dass der KAV mit einem abschlussfähigen Angebot in die Verhandlung einsteigt.

Die Urabstimmung bezeichnet eine Abstimmung, zu der alle Mitglieder einer Organisation (z. B. Gewerkschaften) aufgerufen sind. Es gilt, über eine bestimmte Fragestellung abzustimmen, die in der Regel von besonderer Bedeutung ist, weshalb das Ergebnis auf eine breite Grundlage gestellt werden muss. Besondere Bedeutung erlangt die Urabstimmung im deutschen Streikrecht im Zusammenhang mit der Befragung von Gewerkschaftsmitgliedern, ob ein Streik eingeleitet, durchgeführt oder beendet werden soll. 

Wenn mindestens 75 % der Gewerkschaftsmitglieder für einen Streik stimmen, dann darf die Gewerkschaft die Betriebe unbefristet bestreiken (Erzwingungsstreik). Wenn die Verhandlungsparteien der Gewerkschaften und der Arbeitgeber einen neuen Tarifvertrag beschlossen haben, müssen mindestens 25 % der Gewerkschaftsmitglieder für den neuen Tarifvertrag stimmen, damit er dann tatsächlich angenommen wird und der Streik beendet wird. Im Falle des #busfahreraufstands findet dieser Prozess Anwendung. 

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