Das neue Polizeidatenverarbeitungsgesetz, das am 4. September 2019 in die externe Anhörung gegangen ist, soll nach Lesart des Innenministeriums eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die saarländische Polize bedeuten: In vielen Bereichen der Datenverarbeitung sollen die alltäglichen Arbeitsabläufe vereinfacht und Einsatzmöglichkeiten erweitert werden, so dass Polizistinnen und Polizisten effektiver arbeiten können.  Außerdem werden wichtige Datenschutzregelungen des europäischen Rechts umgesetzt. 

Innenminister Klaus Bouillon: „Ich bin sehr froh, dass die beiden Regierungspartner das Gesetzesvorhaben mittragen. Das neue Gesetz bedeutet eine wesentliche Verbesserung für die Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten und gewährleistet somit auch mehr Sicherheit für unsere Bevölkerung.“

Das neue Polizeigesetz wird nach der externen Anhörung (Stellungnahmen sind bis Ende Oktober möglich) zeitnah erneut im Ministerrat behandelt, mit dem Ziel der Einbringung in den Landtag. Innenminister Klaus Bouillon: „Ich gehe aufgrund des guten Einvernehmens bei den Regierungspartnern von einem zügigen weiteren Gesetzgebungsverlauf aus.“ Es ergeben sich folgende wesentliche Änderungen durch das Gesetz zur Neuregelung der polizeilichen Datenverarbeitung im Saarland:

Ausweitung des Einsatzspektrums für die polizeiliche Videoüberwachung

Die polizeiliche Videoüberwachung kann künftig auch bei Ansammlungen und Veranstaltungen stattfinden, wenn durch diese Veranstaltungen erfahrungsgemäß größere Gefahren ausgehen oder diese Veranstaltungen von terroristischen Gefahren bedroht sind.

Die polizeiliche Videoüberwachung wird ebenfalls an sog. Kriminalitätsbrennpunkten ermöglicht, ohne dass es eines bestimmten konkreten Anlasses bedarf.

Neuregelung der automatisierten Kennzeichenerfassung

In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird eine verfassungskonforme Regelung zum automatisierten Abgleich von Fahrzeugkennzeichen mit den Fahndungsdaten des Bundeskriminalamts ermöglicht. Damit können z.B. Kfz-Diebstähle besser aufgeklärt oder auch zur Fahndung ausgeschriebene Kfz von Straftätern ermittelt werden.

Einführung der sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ)

Die Neuregelung ermöglicht den Eingriff in Telekommunikationssysteme, um der Vollzugspolizei die präventive unverschlüsselte Überwachung der von Gefährdern oder Straftätern benutzten verschlüsselten Telefonaten oder E-Mail-Verbindungen zu ermöglichen.

Einführung der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung („elektr. Fußfessel“) für Gefährder

Die sog. elektronische Fußfessel, die bisher nach Strafrecht nur bei entlassenen, ehemals sicherungsverwahrten Sexualstraftätern möglich war, wird nun zur Gefahrenabwehr auf die Überwachung von terroristischen Gefährdern ausgedehnt. Solche Gefährder können auch mit Kontakt-, Aufenthaltsverboten oder Aufenthaltsgeboten belegt werden; hierzu wurde § 12 des bisherigen Polizeigesetzes erweitert. Auch für diese Fälle dient die elektronische Fußfessel der Überwachung dieser Auflagen.

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