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Die Flurbereinigung ist nach wie vor ein besonders geeignetes Instrument zur Verbesserung der Agrarstruktur. Dabei werden auch der Schutz und die Pflege der Landschaft in großem Maße berücksichtigt. Der Teilnehmergemeinschaft Oberthal-Gronig überreichte der Umweltminister Reinhold Jost  jetzt einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 43.000 Euro.

Zur Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens ist es notwendig, auf  einen umfangreichen Flächenpool zurückgreifen zu können. Deshalb wird beispielsweise kleinteiliger Grundbesitz zu größeren Einheiten zusammengelegt, um die Flächen besser bewirtschaften zu können. Hierzu werden Flächen getauscht oder angekauft. Mit den 43.000 Euro des Umweltministeriums werden insgesamt rund 80 ha Land zugunsten der Teilnehmergemeinschaft von Oberthal-Gronig angekauft.

Dieses Land wird hauptsächlich zur Aufstockung der Flächenausstattung hier ansässiger landwirtschaftlicher Betriebe, zur Absicherung von Flächen im Naturschutzgebiet Oberthaler Bruch sowie zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie eingesetzt. „Hier in Oberthal zeigt sich exemplarisch, wie in Bodenneuordnungsverfahren den unterschiedlichsten Anforderungen an den Raum konfliktfrei Rechnung getragen werden kann“, erklärt Umweltminister Reinhold Jost.

„Das Flurbereinigungsverfahren trägt dazu bei, dass sich die Lebensqualität der Menschen in und um Oberthal-Gronig insgesamt verbessert. Es werden unter anderem auch Maßnahmen im Wegebau durchgeführt sowie  Projekte umgesetzt, die der Freizeit und Erholung in der Natur dienen“, so Jost.

Die Zuwendung folgt der Richtlinie zur Förderung des Landerwerbs in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz vom 19. April 2010  (RiLa-Flurb).

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