Seit den 70er Jahren verpflichtete die Oberste Bauaufsicht des Saarlandes (OBA) mittels Erlass bei einer Reihe von Verfahren die Unteren Bauaufsichtsbehörden (UBA`s) ihre geprüften Bauvorlagen und dazugehörige Bauscheinentwürfe vor Erteilung der Baugenehmigung der OBA zur Zustimmung vorzulegen. Dieser Erlass wurde jetzt aufgehoben.

Künftig sollen verstärkt verwaltungsmäßige Erleichterungen für die Planung und Prüfung von Bauvorhaben aktuell umgesetzt und in der Folge Baugenehmigungen schneller erteilt werden können.

Der Fokus der Obersten Bauaufsicht wird von der fachaufsichtlichen Einzelfallprüfung eines speziellen Bauvorhabens künftig auf die Schaffung aktualisierter und erläuternder Vorgaben zur Standardisierung von Sonderbauten gelenkt.

Die Bauaufsichten bleiben weiterhin bei der Errichtung, der Änderung, der Nutzungsänderung und der Beseitigung sowie der Instandhaltung von Anlagen zuständig und haben darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die erlassenen Anordnungen eingehalten werden.

Bauminister Bouillon: “Dieser von mir angestoßene Prozess wird das Bauen im Land nicht nur vereinfachen sondern vor allem auch beschleunigen. Ich freue mich, dass wir dadurch den Saarländerinnen und Saarländern ihre Bauvorhaben erleichtern können.“

 

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