„Wir müssen die gesetzliche Grundlage für verkaufsoffene Sonntage so verändern, dass zukünftig ausgeschlossen ist, dass Feiertage ersatzweise für einen verkaufsoffenen Sonntag dem Konsum geöffnet werden“, sagt der Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Stefan Pauluhn.

Und weiter: „Der Sinn eines Feiertages besteht nicht darin, den Konsum zu steigern, sondern sich zu besinnen, zu ruhen oder Zeit mit der Familie zu verbringen. Im Gegensatz zu einem Sonntag haben gesetzliche Feiertage immer auch eine kulturelle, historische oder religiöse Bedeutung, die ihren besonderen Charakter ausmacht. Zusätzlich zu verkaufsoffenen Sonntagen auch an Feiertagen die Läden zu öffnen, raubt den Beschäftigten in der Einzelhandelsbranche genau diese Möglichkeit und ist nicht arbeitnehmerfreundlich. Homburg hat gezeigt, dass dies auch in weiten Teilen der Bevölkerung durchaus kritisch gesehen wird.

Hier wurde nun der Anfang gemacht, und damit scheint es wahrscheinlich, dass andere Städte ähnliche Überlegungen anstellen und nachziehen. Bislang entscheiden die Kommunen selbst darüber, an welchem Tag in der Stadt verkaufsoffen sein soll. Um das in Zukunft zu unterbinden, müssen wir die derzeitige Regelung überdenken und Feiertage von der Ladenöffnungsmöglichkeit generell ausschließen. Wir werden deshalb diese Überzeugung in die Koalition einbringen, um die gesetzliche Grundlage zu überarbeiten.“

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