Arbeitsministerin Anke Rehlinger hat den aktuellen Tarifvertrag für die Beschäftigten im Sicherheitsgewerbe für allgemeinverbindlich erklärt. Sie folgt damit der Empfehlung des saarländischen Tarifausschusses. Die Regelungen des Tarifvertrages gelten nun auch für die nichtorganisierten Beschäftigten und Arbeitgeber in der Branche.

„Die Einsatzbereiche gewerblicher Bewachungsunternehmen und damit auch die Anforderungen an die Beschäftigten haben in den letzten Jahren ständig zugenommen. Durch annehmbare Lohnbedingungen soll gewährleistet werden, zuverlässiges Wachpersonal in sensiblen Bereichen zu beschäftigen. Der vorgelegte Tarifvertrag enthält Entgeltregelungen für unterschiedliche Tarifgruppen mit tätigkeitsbezogenen Lohnunterschieden. Damit wird der jeweiligen Qualifikation der Beschäftigten in der gesamten Branche Rechnung getragen“, so Ministerin Rehlinger.

Die Stundenlöhne beginnen bei 10 Euro bis 13,10 Euro rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 und steigen nach einem Stufenplan ab 1. Januar 2020 auf 10,60 Euro bis 14,10 Euro. Auch die Ausbildungsvergütungen steigen rückwirkend ab Januar 2019 um jeweils 50 Euro und ab 1. Januar 2020 um weitere 50 Euro monatlich auf 675 Euro, 750 und 825 Euro.

Rehlinger: „Damit erhöht die Sicherheitsbranche ihre Ausbildungsattraktivität und leistet zugleich einen guten Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs.“

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