Landeshauptstadt Saarbrücken / Symbolbild

Sozialministerin Monika Bachmann hat in der Plenarsitzung des Saarländischen Landtages am 19. Juni 2019 zur 2. Lesung des Gesetzentwurfs zum neuen Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz (SBGG) gesprochen.

„Ziel der Novelle des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen, zu verhindern und eine selbstbestimmte Teilhabe zu ermöglichen. Im Mittelpunkt unserer Politik für Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung steht das Leitbild der Teilhabe. Wir wollen die Teilhabe sozial und generationenübergreifend und vor allem gemeinsam mit den Betroffenen gestalten und dabei unsere zukunftsorientierte und moderne Behindertenpolitik in das Bewusstsein aller Saarlanderinnen und Saarländer rücken“, erläuterte Sozialministerin Monika Bachmann. Auch die Verfassung des Saarlandes räumt der selbstbestimmten Teilhabe der Menschen mit Behinderung einen besonderen Stellenwert ein.

Im Saarland leben knapp 156.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung, deren Situation durch das neue Gesetz weiter verbessert wird. Das Gesetz wird unter anderem die Stellung der oder des Landesbehindertenbeauftragten neu regeln. Zukünftig soll die oder der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen durch den Landtag des Saarlandes gewählt werden. Das Amt wird zukünftig hauptamtlich ausgeführt und an den Saarländischen Landtag angegliedert.

Zudem war das Änderungsgesetz zur Insolvenzordnung Thema bei der 29. Sitzung des Saarländischen Landtags. Laut statistischem Bundesamt gingen Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2018 bundesweit gegenüber dem Vorjahr um 6 % zurück. Im Saarland betrug der Rückgang der Verbraucherinsolvenzen sogar 15,9 % – der beste Wert aller Bundesländer. Durch die Änderung soll unter anderem die objektive Schuldnerberatung weiter verankert bleiben und Beratungen mit finanziellem Eigeninteresse nicht mehr anerkannt werden oder die Anerkennung verlieren. Das Land beteiligt sich mit aktuell rund 545.000 Euro jährlich an den Kosten für die Beratung von überschuldeten Personen durch anerkannte Insolvenzberatungsstellen. „Es freut uns, dass die Verbraucherinsolvenzen so stark rückläufig sind. Das dient für uns als Ansporn, die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern“, so Ministerin Bachmann.

Auch der Antrag “Aufklärung statt Ausgrenzung! – Ein offener und unverkrampfter Umgang mit HIV und Aids” fällt in den Geschäftsbereich des Sozialressorts und wird von Gesundheitsministerin Monika Bachmann ausdrücklich begrüßt: „Die saarländische Aidshilfe wird von mir und meinem Hause als Kompetenzzentrum für strukturelle Prävention, als Interessenvertretung, als Anbieterin sozialer Dienstleistungen und als lernende, gesellschaftsverändernde Organisation wahrgenommen. Wir sind stolz, dass wir sie haben.“ Insgesamt fördert das Gesundheitsministerium Projekte in der AIDS-Hilfe mit rund 300.000 Euro.

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