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Finanzminister Peter Strobel und Bundesfinanzminister Olaf Scholz haben am Mittwoch (12.06.2019) in Berlin die Verwaltungsvereinbarung zum Sanierungshilfengesetz (SanG) unterzeichnet. Peter Strobel: „Nach intensiven Verhandlungen zwischen den Finanzministerien des Bundes, Bremens und des Saarlandes schafft die Verwaltungsvereinbarung einen verlässlichen Rechtsrahmen und Planungssicherheit für Investitionen und Haushaltsstabilisierung.“

Der Finanzminister betonte anlässlich der Unterzeichnung: „Investieren und Konsolidieren bleiben die Leitlinien der saarländischen Haushaltspolitik. Unsere Aufgabe ist es, das Saarland Schritt für Schritt aus der Abhängigkeit von besonderen bundesstaatlichen Zahlungen, wie es die Sanierungshilfen nun einmal sind, zu befreien. Dies bringt uns der dauerhaften Wahrung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ein gutes Stück näher.“

Die beiden Länder Saarland und Bremen erhalten angesichts ihrer besonders schwierigen Haushaltssituation ab dem Jahr 2020 Sanierungshilfen des Bundes in Höhe von jeweils 400 Millionen Euro als Hilfe zur Einhaltung der Schuldenbremse. Die nun unterzeichneten parallelen Verwaltungsvereinbarungen zwischen den beiden Ländern und dem Bund regeln die Einzelheiten der Auszahlung dieser Sanierungshilfen. 

Finanzminister Peter Strobel: „Grundgesetzliche Schuldenbremse, Sanierungshilfengesetz sowie die vom Landtag beschlossene Verankerung dieser beiden bundesgesetzlichen Vorgaben in saarländischem Landesrecht bilden den Dreiklang, der den Rahmen für die Haushalts- und Finanzpolitik der kommenden Jahre definiert.“

Innerhalb dieses Rahmens werde man, so Strobel, die Weichen so stellen, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Landes steige. Investitionsoffensive, Saarlandpakt, Entlastung von Elternbeiträgen an Kindertagesstätten und Stärkung von Wissenschaft und Forschung seien dabei die wichtigen Hebel. Gleichwohl betonte Peter Strobel: „Die Bäume wachsen aber trotz der Sanierungshilfen nicht in den Himmel. Eine solide und verlässliche Haushaltspolitik wird auch weiterhin notwendig sein. Das schreibt uns der Bund mit dieser Verwaltungsvereinbarung vor.“

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