Symbolbild

Am Mittwoch stand im Sozialausschuss das Saarländische Behindertengleichstellungsgesetz auf der Tagesordnung. „Wir sind bei der Behindertenarbeit auf einem guten Weg und werden in den kommenden Monaten weitere Verbesserungen in Gang setzen, insbesondere für Menschen, die auf ein rollstuhlgerechtes Zuhause angewiesen sind.“

„Bei der großen Anhörung aller Verbände und vieler Einrichtungen am 30. Januar 2019 wurde deutlich, dass mehr Bedarf für barrierefreien Wohnraum im Saarland besteht. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen eine Anpassung der Förderrichtlinien in der sozialen Wohnraumförderung zur Schaffung rollstuhlgerechter Wohnungen vereinbart“, erklären die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Hermann Scharf (CDU) und Sebastian Thul (SPD).

Zusammen mit den öffentlichen Wohnbauunternehmen soll so kurzfristig weiterer bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Dazu soll die Landesregierung den Dialog mit den öffentlichen Wohnbauunternehmen weiterführen und eine Zielvereinbarung zur Schaffung von entsprechendem Wohnraum abschließen.

Darüber hinaus betonen die Koalitionsfraktionen, dass in den neuen Landesentwicklungsplan ein Grundsatz der Raumordnung aufzunehmen ist. Dieser soll die Gemeinden dazu anhalten, zur Förderung des barrierefreien Bauens in ihrer Bauleitplanung je nach Bedarf verstärkt quartiersorientierte Lösungen für Menschen mit besonderem Wohnbedarf zu berücksichtigen. 

Um Rechtsdurchsetzungsprobleme bei den gesetzlichen Bestimmungen zur baulichen Barrierefreiheit zu vermeiden, müssten die unteren Bauaufsichtsbehörden (UBA) zu einer einheitlichen Vorgehensweise angehalten werden. Durch die Einführung eines Formulars nach hessischem Vorbild soll die Einhaltung der bestehenden Vorgaben der Landesbauordnung sichergestellt werden.

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