Symbolbild

Die Landesregierung erweitert ihre Fördermöglichkeiten im Klimaschutz-Bereich. Wirtschafts- und Energieministerin Anke Rehlinger hat vor der Landespressekonferenz am Dienstag, den 12. Juni, drei Förderprogramme vorgestellt, mit denen die Landesregierung Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen bei der Umsetzung der Energiewende und dem Ausbau nachhaltiger Mobilität unterstützt. 

Rehlinger: „Es gibt keinen Planeten B. Wir halten den Klimawandel nicht im Saarland allein auf, aber wir wollen als Landesregierung unsere Möglichkeiten nutzen, gemeinsam mit den Kommunen Fortschritte zu machen.“ Dafür habe man zwei bestehende Programme aktualisiert, ausgebaut und verlängert. Das Zukunftsenergieprogramm kommunal (ZEP kom), gespeist aus EU-Geldern, unterstützt Kommunen zum Beispiel bei energetischen Sanierungen oder der Einsparung von Energie etwa durch den Austausch von Straßenbeleuchtung in LED-Technik. 9,3 Mio. Euro wurden laut Ministerin Rehlinger über dieses Programm bereits bewilligt. 

So konnte etwa die Straßenbeleuchtung in Blieskastel modernisiert oder das Neunkirchner Rathaus energetisch saniert werden. Das Land erhöht mit einer Novelle der Richtlinie unter anderem die Fördersätze. Eine weitere Förderrichtlinie habe das Wirtschaftsministerium bis Ende 2020 verlängert. Mit EMOB können regionale Klimaschutzprojekte und die Elektro-Fahrrad-Mobilität in den Kommunen gefördert werden. 

Bereits seit 2017 kann beispielsweise die Errichtung von Fahrradabstellanlagen mit oder ohne Ladeeinrichtungen gefördert werden. 68 Anträge habe das Ministerium bislang verzeichnet mit einer Fördersumme von 1,1 Mio. Euro, sagte Rehlinger am Dienstag vor Journalisten. Weil die Landesregierung den Alltagsradverkehr insgesamt stärken wolle, habe man die Förderung nun auch auf kommunale Radverkehrskonzepte ausgeweitet. Es können künftig auch die Einrichtung von Radfahrstreifen oder Radwegen oder die Beleuchtung bestehender Wege gefördert werden. 

Zudem stockt das Wirtschaftsministerium ein Bundesprogramm zur Verbesserung des Radverkehrs zusätzlich aus Landesmitteln auf, sodass Kommunen bis zu 80 Prozent einer Maßnahme gefördert bekommen können.

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