Symbolbild

Peter Strobel begrüßt den am Mittwoch (05.06.2019) im Treffen der EU-Kommissare angenommenen Bericht zu Italien. Aus dieser Sitzung geht als klares Ergebnis hervor, dass ein Defizitverfahren zur Einhaltung der Haushalts- und Konsolidierungsverpflichtungen durch die italienische Regierung aus Lega und 5-Sterne-Bewegung angebracht ist.

„Die Europäische Kommission sollte klar zum Ausdruck bringen, dass es keine weiteren Ausnahmen von den vereinbarten Haushaltsregelungen mit Italien geben darf. Die vergangenen Tage zeigen, dass die Mischung aus Ausgabensteigerungen und Steuersenkungen geradewegs in eine Finanzkrise führen können. Die Ankündigung von Matteo Salvini, im Zuge seines Wahlerfolgs bei den Europawahlen eine Steuersenkung von 30 Milliarden Euro auf den Weg zu bringen, kommt zur Unzeit. Zu Recht hat die Kommission auf die enormen Risiken hingewiesen, die Italien mit seiner Verschuldung von über 130 % der Wirtschaftsleistung eingeht“, sagte Peter Strobel.

In einem ersten Schritt hatte die Europäische Kommission bereits letzte Woche ihre Bedenken hinsichtlich des weiter steigenden Schuldenstandes und wachsender Risikoaufschläge auf italienische Staatsanleihen geäußert.

„Die Kommission tut gut daran, hier hart zu bleiben und sich nicht auf falsche Kompromisse einzulassen. Sie sollte für Italien ein entsprechendes Defizitverfahren einleiten. Die Schuldentragfähigkeit der italienischen Staatsschulden ist für die Stabilität der gesamten Eurozone unerlässlich. Ich erwarte von der italienischen Regierung, dass sie ihre inneren Streitigkeiten beendet und dass sie sich der Verantwortung gegenüber ihrem Land und der Eurozone bewusst wird“, so Peter Strobel abschließend.

Hintergrund:

Erst zu Beginn des Jahres hatten sich die Europäische Kommission und Italien auf einen Kompromiss geeinigt, laut dem die laufenden Ausgaben um 10 Milliarden Euro geringer ausfallen sollen als im Regierungsentwurf vorgesehen. Die angekündigte ‚Flat-Tax‘, eine Einheitssteuer von 15% für Familien mit einem Einkommen von 50.000 € und Unternehmen, würde indes zu erwarteten Einnahmeausfällen von ca. 30 Milliarden Euro führen. Zugleich wird eine geplante Mehrwertsteuererhöhung vorerst nicht umgesetzt.

Am gestrigen Mittwoch hat die Kommission ihre Einschätzung der Haushalts- und Wirtschaftsentwicklung in der Eurozone vorgestellt. Die Kommission hat unter Anderem für Italien einen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) angenommen, in denen analysiert wird, inwieweit diese Länder die im Vertrag verankerten Kriterien für das Haushaltsdefizit und den Schuldenstand erfüllen. Für Italien gelangt die Kommission in ihrem Bericht zu dem Ergebnis, dass ein Defizitverfahren auf Grundlage des Schuldenstands angebracht ist.

Ein in der Konsequenz mögliches EU-Defizitverfahren könnte zu einer Strafe in Höhe von 0,2 % des Bruttoinlandsprodukts führen, die vom Rat der Europäischen Union auf Empfehlung der Kommission verhängt werden kann.

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