Dazu sagte er am Montag: „Die Überlegungen des Bundesfinanzministeriums (BMF), die Möglichkeiten von steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezügen im Bereich der Debitkarten einzuschränken, lehne ich ab!“ so Finanzminister Peter Strobel.

Strobel weiter: „Die darunterfallenden Guthaben-Kreditkarten ohne Barauszahlungsfunktion sind doch gerade in der heutigen digitalen Zeit bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern weit verbreitet. Sie sind ein für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer flexibles, unbürokratisches Element der Sachzuwendung im Rahmen der 44 € Freigrenze.“

Der Vorstoß des Bundes sei aus seiner Sicht nicht sachgerecht, weil er über die Umsetzung der Bundesfinanzhof-Urteile vom 7. Juni 2018 und 4. Juli 2018 zur Ablehnung von Versicherungsbeiträgen als Sachlohn hinausgehe.

„Im Übrigen wäre dies ein Konjunkturprogramm für Amazon zu Lasten des deutschen Mittelstandes, weil Gutscheine des Internetriesen weiterhin als Sachwert gelten, Debitkarten hingegen nicht mehr. Das wäre absurd!

Sofern das BMF Handlungsbedarfe bei der Gestaltung von steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezügen sieht, sollte dies zudem nicht durch Verwaltungsanweisungen, sogenannte BMF-Schreiben, geschehen, sondern auf dem Gesetzweg. Das schafft Rechtssicherheit und Transparenz. Es gibt aber absolut keine Notwendigkeit, bei Debitkarten diese Form der steuerfreien Sachzuweisung jetzt abzuschaffen“, fügte Strobel anschließend hinzu.

 

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