Symbolbild

„Es genügt nicht, alte Strukturen mit neuen Etiketten zu überkleben. Es geht darum, Barrieren für Menschen mit Behinderung mit allen Mitteln abzubauen und Behinderung neu zu denken“, fordert Jörg Caspar, Vorstands-vorsitzender der Arbeitskammer anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai. 

Bereits vor zehn Jahren ist die Bundesrepublik der UN-Behindertenrechtskonvention beigetreten. Das Ziel ist eine vollständige Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben sowie der Abbau von Barrieren. „Im Saarland ist dieses Ziel noch nicht erreicht“, sagt Caspar.

Der Entwurf zur Novellierung des Saarländischen Behindertengleichstellungs-gesetzes ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber mehr auch nicht. „Der Entwurf enthält einige konkrete Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen, es fehlt jedoch ein auf allen Ebenen überzeugendes Bekenntnis zur Verwirklichung der vollen Teilhabe der Menschen mit Behinderung, wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht“, so Caspar weiter. So fehlen etwa verbind-liche gesetzliche Regelungen, wie die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung in verschiedenen Lebensbereichen umgesetzt werden kann.

Auch im Punkt Barrierefreiheit im Bau und Verkehr geht der Gesetzentwurf der Landesregierung nicht weit genug. „Der Entwurf spart nach wie vor die Privat-wirtschaft bezüglich der Barrierefreiheit auch bei neuen Baumaßnahmen fast vollständig aus. Eine freiwillige Selbstverpflichtung ist hier keine Lösung. Es müssen klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die öffentliche und private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten“, fordert Caspar.

Außerdem fordert die Arbeitskammer, Menschen mit Behinderung auch mehr politische Teilhabe zu ermöglichen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2019 entschieden, dass Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten und Menschen, die schuldunfähig eine rechtswidrige Tat begangen und in einer Psychiatrie untergebracht sind, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden dürfen. Das Land hat das Landtagswahl- und das Kommunalwahlgesetz bereits überarbeitet. 

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