Im Wald.

Der trocken-heiße Sommer 2018 hat im Wald Spuren hinterlassen, die uns aktuell und auch in der Zukunft beschäftigen werden. Die Forstexperten im Saarland sind  derzeit damit beschäftigt, die durch die Dürre ausgelöste Massenvermehrung der Borkenkäfer zu stoppen, das Absterben von großflächigen Fichtenbeständen möglichst zu verhindern. Dazu hat das Umweltministerium ein Maßnahmenpaket mit Förder- und Beratungsangeboten für alle Waldbesitzer auf den Weg gebracht.

Aufgrund der hohen Ausgangspopulation der Borkenkäfer im Jahr 2019 muss je nach Witterungsverlauf mit erheblichen Schäden in den Fichtenwäldern gerechnet werden. „Aufgrund des Ausmaßes der Borkenkäferpopulation wird es leider auch mit stärkstem Bemühen nicht gelingen, jeden Baum, der betroffen ist, zu retten. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses haben Ziele und Maßnahmen für den Umgang mit der Kalamität definiert. Aufgrund der Ausgangssituation ist das erste Ziel, mögliche Folgeschäden an noch intakten Fichtenbeständen zu verhindern. Sollten dort einzelne Fichten befallen werden, müssen diese schnell aufgearbeitet und brutuntauglich gemacht werden“, so Umweltminister Reinhold Jost.

In der näheren Zukunft werde das Ziel sein, auf den Flächen, auf denen die Fichte ausgefallen ist und die somit kahl gefallen sind, eine geordnete Wiederbewaldung mit einem baumartengemischten, klimastabilen Wald zu begründen. Dieser Wald soll auch zukünftig die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion optimal erfüllen. „Wir wollen alles tun, um Schäden im Wald zu verhindern bzw. klein zu halten. Das betrifft nicht nur den Staatswald. Wir werden bei der Bewältigung der Dürrefolgen die kommunalen und privaten Waldbesitzer unterstützen, sowohl fachlich, als auch mit finanzieller Förderung“, so Jost.

Auf der Grundlage des Rahmenplans Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) wurde nun bundesweit ein neuer Fördergrundsatz „Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen“ eingeführt, den das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit einer Landesrichtlinie umsetzt. Der Richtlinienentwurf ist in der internen Abstimmung. Da die Zeit drängt, wird den Waldbesitzern auf der Grundlage des Richtlinienentwurfes die Antragstellung und der vorzeitige Maßnahmenbeginn ermöglicht.

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