„Das Fairer-Lohn-Gesetz ist eine echte Chance für mehr Tarifbindung und Gute Arbeit in allen Branchen im Saarland. Da stehen wir natürlich dahinter“, sagt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer. 

Attraktive Arbeits- und faire Entlohnungsbedingungen sind gerade in Zeiten knapper Arbeitskräfteressourcen entscheidend zur Fachkräftesicherung in saarländischen Betrieben. Besonders im Saarland mit seinem ausgeprägten Niedriglohnsektor. „Wenn die Prüfbehörde im Wirtschaftsministerium im nächsten Schritt jetzt noch personell aufgestockt wird, kann sie ihren zukünftig erweiterten Prüfauftrag auch erfüllen“, betont Zeiger.

Hintergrund: Jeder fünfte Beschäftigte arbeitet im Saarland im Niedriglohnbereich. Niedrige Einkommen sowie eine fehlende oder reduzierte soziale Absicherung stellen die gravierendsten Armutsrisiken dar. Im Vergleich zu Westdeutschland sind im Saarland gerade die Anteile der Niedriglohnbeschäftigung, der ausschließlich geringfügigen Beschäftigung sowie der Leiharbeit überdurchschnittlich ausgeprägt.

Rund 50.500 Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende) beziehungsweise ein Fünftel (19,9 Prozent) aller Vollzeitbeschäftigten bezogen 2017 ein Einkommen unterhalb der westdeutschen Niedriglohnschwelle von 2.226 Euro.  8.000 sozial-versicherungspflichtig Beschäftigte, darunter knapp 1.900 Vollzeit-beschäftigte, waren im Juni 2018 daher zusätzlich auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen („working poor“). In den jüngeren Tarifabschlüssen wurde daher insbesondere auf die unteren Lohnsegmente ein besonderes Augenmerk gerichtet. Um die ausgehandelte Tarifbindung bei öffentlichen Aufträgen auch zu gewährleisten, ist das geplante „Fairer-Lohn-Gesetz“ deshalb der richtige Schritt.

„Bereits jetzt kontrollieren wir als einziges Bundesland die Einhaltung des Vergabe-Mindestlohns“, betont Beatrice Zeiger. Dass das Saarland mit der Festlegung einem Fairer-Lohn-Gesetz  bundesweit Vorreiter sein will, ist nur folgerichtig. Dafür braucht es aber mehr Personal im Wirtschaftsministerium: Einmal um zu prüfen, welcher Tarifvertrag für die jeweilige Branche repräsentativ ist, und zum anderen für die eigentlichen Kontrollen. „Nur so kann das Ministerium seinen umfangreichen Prüfauftrag erfüllen“, so Zeiger abschließend.

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