Symbolbild

Am Dienstag (30. April) hat der Gesundheitsausschuss des Bundesrates den gemeinsamen Antrag der Bundesländer Saarland und Hessen zum Verbot der Konversionstherapien einstimmig verabschiedet. Es folgt noch die abschließende Abstimmung im Bundesrat.

Mit dem Antrag stellen die Bundesländer fest, dass geeignete Regelungen getroffen werden sollen, die Konversionstherapien zu verbieten. Ebenso soll die Ausbildung von Arzt-, Therapie- oder Heilpraktikerberufen in Bezug auf sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität verbessert werden. Konversionstherapien, die behaupten, dass Homosexualität in asexuelles oder heterosexuelles Verhalten umzuwandeln wäre, lehnen die Bundesländer ab.

„Es ist beschämend, dass solche Therapien heutzutage überhaupt noch angeboten werden. Homosexuelle und bisexuelle Menschen sind keineswegs krank, deshalb braucht es auch keine Therapie. Solche Konversionstherapien verstärken die öffentliche Diskriminierung und tragen nicht zu gesellschaftlicher Akzeptanz bei“, so Bachmann.

Darüber hinaus sind vor allem junge Menschen zu schützen. Gesundheitsministerin Bachmann: „In einer Phase der Identitätsfindung darf jungen Menschen nicht das Gefühl vermittelt werden, dass ihre sexuelle Identität mit einer behandlungsbedürftigen Krankheit gleichgesetzt wird. Wir wollen die gesellschaftliche Akzeptanz fördern. Dabei spielt die Aufklärungsarbeit eine wichtige Rolle, um Konversionstherapien die Nachfrage zu entziehen.“

 

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