Die Kirkeler Burg in ihrer ganzen Schönheit Foto: Klaus-Peter Kappest

Die saarländischen Kommunen noch einladender und lebenswerter machen – das ist das Ziel des neuen Förderprogramms, das Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger aufgelegt hat. Mit der „Richtlinie zur Aufwertung der Ortsbilder saarländischer Kommunen“ können Gemeinden und Gemeindeverbände im Saarland gezielt kleine Maßnahmen umsetzen, die sich positiv auf das Ortsbild auswirken. 

So wolle man die touristische Entwicklung des Saarlandes weiter unterstützen, aber auch gleichzeitig einen Mehrwert für die Saarländerinnen und Saarländer schaffen, sagte Anke Rehlinger im Rahmen einer Pressekonferenz am Montag, 15. April, im Atrium – Haus der Wirtschaftsförderung.

„Oft haben bereits kleine Maßnahmen einen positiven Effekt. Die hübsche Möblierung des Dorfkerns, üppige Blumendekorationen oder eine ansprechende, einheitliche Beleuchtung entlang der Straßen – die Möglichkeiten, um unsere Dörfer noch freundlicher und sympathischer zu machen, sind zahlreich. Gepflegte, farbenfrohe, saubere und heimelige Orte laden nicht nur Touristen zum Verweilen ein. Sie tragen auch dazu bei, dass sich die Bürgerinnen und Bürger wohlfühlen und Zeit im Freien und in den Ortszentren verbringen. Das bringt wiederum Wertschöpfung in die Kommunen“, so die Ministerin weiter. 

„Die größte Hürde zur Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen auf dem Weg zu einem attraktiven Ortsbild ist meist die Finanzierung. Mit dem neuen Förderprogramm ermöglichen wir es den Kommunen, hier unbürokratisch Mittel zu beschaffen.“

Gefördert werden Vorhaben, die zu einer Aufwertung des Ortsbildes beitragen und sich harmonisch in das Ortsbild einfügen. Dazu gehören beispielsweise die regionaltypische artenreiche Bepflanzung sowie Gefäße und Beete für Pflanzen sowie die Verbesserung der Ortssituation und der Aufenthaltsqualität. Die Finanzierung der Projekte aus dem Maßnahmenkatalog können vom Wirtschaftsministerium mit bis zu 100 Prozent getragen werden. 

Der maximale Zuwendungsbetrag beträgt
·         bis zu 30.000 Euro für Kommunen mit über 50.000 Einwohnern,
·         bis zu 20.000 Euro für Kommunen zwischen 20.000 und 50.000 Einwohnern und
·         bis zu 10.000 Euro für Kommunen mit weniger als 20.000 Einwohnern

pro antragstellende Gemeinde.

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