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Der Landtag hat am Mittwoch in erster Lesung über den Entwurf zur Änderung des „saarländischen Gute-KiTa-Gesetzes“ (Änderung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes, kurz: SKBBG) beraten. Diese Gesetzesänderung wird eine Halbierung der KiTa-Beiträge für Eltern ermöglichen, so Bildungsminister Ulrich Commerçon bei der Einbringung.

Bildungsminister Ulrich Commerçon: „Unsere Krippen und Kindergärten sind die ersten Bildungsstätten im Leben eines Kindes. Unser Gute-KiTa-Gesetz markiert einen Meilenstein, weil wir allen Kindern echte Teilhabe, mehr Bildungsgerechtigkeit – und das unabhängig vom Geldbeutel der Eltern – ermöglichen. Dass wir die Elternbeiträge bis 2022 bereits halbieren können, erfüllt mich mit Stolz. Dafür haben wir lange gekämpft und es ist der erste Schritt zur Beitragsfreiheit.“

Ab dem Kindergartenjahr 2019/20 werden die Elternbeiträge von derzeit höchstens 25 Prozent der Personalkosten in drei Schritten um jeweils vier Prozentpunkte und ab dem Kindergartenjahr 2022/23 um einen weiteren halben Prozentpunkt reduziert. Ab dem 1. August 2019 soll der Elternbeitrag demnach höchstens 21 Prozent, ab dem 1. August 2020 höchstens 17 Prozent, ab dem 1. August 2021 höchstens 13 Prozent und ab dem 1. August 2022 noch höchstens 12,5 Prozent der Personalkosten betragen. Neben der finanziellen Entlastung der Familien ermöglicht eine bezahlbare und gute Kinderbetreuung außerdem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, so der Minister weiter.

„Es kann nicht sein, dass die Beiträge für die KiTas so hoch sind, dass Mütter oder Väter sich überlegen, ob es sich lohnt zu arbeiten. Für junge Familien ist eine gute und bezahlbare Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur auch ein Kriterium für die Wahl ihres Wohnortes. Wenn wir als Heimat für Familien attraktiv bleiben wollen, müssen wir in unsere Kindergärten investieren! Mit der heute vorgelegten Gesetzesänderung setzen wir eine Investitionsoffensive für die frühkindliche Bildung im Saarland um“, so Commerçon.

Neben den Landesmitteln in Höhe von 45,5 Mio. Euro werden auch Bundesmittel aus dem Gute-Kita-Gesetz, die dem Saarland bis Ende 2022 in Höhe von voraussichtlich 63,5 Mio. Euro zufließen werden, für die Beitragsreduzierung in Höhe von 46,3 Mio. Euro eingesetzt, um bis zum 01. August 2022 die Elternbeiträge zu halbieren.

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