Symbolbild

Die erfolgreiche Bundesrats-Initiative des saarländischen Verbraucherschutzministeriums zur Stärkung der Fahrgastrechte im Dezember 2018 hat offensichtlich Wirkung bei der Bahn gezeitigt. 

„Die aktuelle Ankündigung des Unternehmens, bei Verspätungen künftig den Entschädigungsvorgang deutlich zu erleichtern und auch über ein online-Formular zu ermöglichen, ist ein voller Erfolg für unsere Initiative. Das muss jetzt zügig und vor allem maximal benutzerfreundlich aufs Gleis gesetzt werden“, so Verbraucherschutzminister Reinhold Jost. Bei der Umsetzung der Erleichterungen müssten überdies auch Menschen berücksichtigt werden, die unter Umständen keinen Internetzugang haben.

Jost fordert in dem Zusammenhang, dass die betroffenen Kundinnen und Kunden noch vor Ort und aktiv seitens des Bahnpersonals über ihre Rechte informiert werden. Jeder, der weiterhin über den analogen Weg seinen Schadensersatz geltend machen möchte, müsse noch im verspäteten Zug ein entsprechendes Antragsformular ausgehändigt bekommen und nicht wie momentan üblich „von Pontius zu Pilatus geschickt werden, bis die Betroffenen die Lust am Regress verloren haben“, so Jost.

Den bisher noch nicht terminierten Zeitpunkt der Einführung der angekündigten Erleichterungen seitens der Bahn kritisiert der saarländische Verbraucherschutzminister scharf. Es sei ein Offenbarungseid, wenn die Bahn ernsthaft von einem „fachlich und technisch schwierigen Prozess“ bei der Digitalisierung des Fahrgastrechteprozesses spreche. 

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