Mit der Vorlage des Gesetzentwurfs für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) reagierte die Bundesregierung unter anderem auf die Vorkommnisse mit gefälschten oder verunreinigten Arzneimitteln. Der Gesetzentwurf sieht dabei zahlreiche Verbesserungen zur Stärkung der Patienten- und Arzneimittelsicherheit vor. 

So soll unter anderem die Zusammenarbeit des Bundes mit den Ländern weiter verbessert werden, um Arzneimittelrückrufe schneller und effizienter zu machen. Im Sinne der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler werden zudem die Rechte der Krankenkassen gegenüber Herstellern gestärkt. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus eine Anpassung der Importförderklausel vor. 

Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll die bisherige Preisabstandsregel zum Import von Arzneimitteln durch eine gestaffelte Regelung ersetzt werden. Das Saarland unterstützt die Pläne der Bundesregierung ausdrücklich und stimmte in der heutigen Plenarsitzung des Bundesrates entsprechend gegen einen Antrag, der die Streichung der Importförderklausel vorsieht.

„Die Importförderklausel ist eines der wenigen Instrumente zur Preisregulierung patentgeschützter Arzneimittel. Wir haben hier klar die Interessen und Sicherheit der Patientinnen und Patienten im Blick. Selbstverständlich ist auch dem Saarland an mehr Sicherheit im Arzneimittelsektor gelegen. Das im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Maßnahmenpaket, insbesondere die stärkere länderübergreifende Zusammenarbeit, trägt zielgerichtet dazu bei“, so Ministerin Bachmann.

Importe beleben nach Auffassung des Saarlandes neben direkten Einsparungen aus den Preisunterschieden zu den jeweiligen Bezugsarzneimitteln den Wettbewerb und bewirken erhebliche indirekte Einsparungen in dem Marktsegment der patentgeschützten Arzneimittel. Nach der Stellungnahme des Bundesrates wird der Gesetzentwurf nunmehr im Bundestag weiter beraten.

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