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Das Sportgericht der Regionalliga Südwest hat nach dem Fehlverhalten einiger Fans im Spiel gegen den 1. FC Saarbrücken eine 3.000 Euro Strafe gegen den FC 08 Homburg ausgesprochen. Der Verein wird die Verursacher in Regress nehmen.

„Die Warnungen des FC 08 Homburg vor dem Derby gegen den 1. FC Saarbrücken sind leider nicht bei allen Fans angekommen“, zog FCH-Geschäftsführer Rafael Kowollik eine traurige Bilanz aus den Vorkommnissen während der Partie am 31. Oktober 2015 im Homburger Waldstadion. Trotz vielfältiger Appelle an die Vernunft der Fans bezüglich des Abbrennens von Pyrotechnik im Stadion und höchster Sicherheitsvorkehrungen mit intensiven Zutrittskontrollen, hatten einige Anhänger des FCH Feuerwerks- und Leuchtkörper ins Waldstadion geschmuggelt, die dann auch im Verlauf der Regionalliga-Begegnung trotz des geltenden Verbots gezündet wurden.

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„Während des Einlaufens der Mannschaften wurde durch Anhänger Rauchpulver mit starker Rauchentwicklung gezündet. In der 15. Minute wurde ein grüner Bengalo gezündet und in Richtung des Schiedsrichterassistenten geworfen, der hierbei glücklicherweise aber nicht getroffen wurde. In der 18. Minute kam es erneut zum Zünden von Rauchpulver. In der 26. Minute wurde ein Blitzlicht gezündet und auf die Laufbahn geworfen. In der zweiten Halbzeit provozierten Anhänger des FCH dann über den Pufferblock hinweg Anhänger der Gästemannschaft. Es wurden Becher, Kieselsteine und Lebensmittel geworfen. Das Übersteigen der Zäune konnte durch den Einsatz von Ordnungskräften und Polizei verhindert werden. Auch nach Spielende kam es zum zünden von pyrotechnischen Erzeugnissen.” So stand es im Urteil des Sportgerichts.

Polizei und der Sicherheitsdienst des Vereins konnten einige Täter identifizieren und die Personalien feststellen. Diese Maßnahmen, sowie auch die Vorlage des vor der Begegnung veranlassten umfangreichen Maßnahmenkataloges sowie die formelle Entschuldigung von Seiten der FCH-Verantwortlichen wurden in einem Verfahren vor dem Sportgericht der Regionalliga Südwest dem Verein zu Gute gehalten und strafmildernd berücksichtigt. Nichtsdestotrotz wurde der Verein wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger nun mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro belegt. Zudem muss der Verein auch die Kosten des Verfahrens übernehmen.

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„Straferschwerend gegen uns war der Umstand, dass wir bereits wegen solcher Vorkommnisse in Erscheinung getreten und  verurteilt wurden, erklärte Kowollik, der mit Unverständnis auf das Verhalten dieser so genannten Fußball-Fans reagierte, die dem Verein durch ihr verantwortungsloses Handeln schwer geschadet haben. „Es geht ja nicht allein nur um die Geldstrafe als solche. Wir haben in einem Wiederholungsfall künftig mit noch härteren Strafen zu rechnen. Und das werden nicht nur finanzielle Sanktionen sein, sondern auch Strafen, die sich gegen die Zuschauer direkt richten“, erklärte Rafael Kowollik.

In jedem Fall entstehen nun dem Verein, unter anderem durch höhere Sicherheitsauflagen, spürbare Mehrkosten.

„Wir können die Vorgänge nicht mehr rückgängig machen. Aber wir möchten deutlich machen, dass wir solche Vorgänge aufs Schärfste verurteilen. Diese Menschen schaden unserem Verein, und wir werden die Strafe an die ermittelten Täter anteilig weitergeben.“ Dennoch, so Kowollik, sei es für die Zukunft entscheidend, dass die Fans des FC 08 Homburg ein stärkeres Bewusstsein für falsche Handlungsweisen im Stadion entwickeln. „Wir haben eine recht gute Fan-Kultur und auch engagierte Fans. Wir möchten nun, dass diese treuen Anhänger unseres Vereins stärker auf die wenigen Störer einwirken, die mit ihrem unbedachten Handeln dem Verein und vor allem seiner Entwicklung einen immensen Schaden zufügen.“

Bildergalerie zur damaligen Partie

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