Symbolbild

Als weiteren wichtigen Beitrag zur Frankreich-Strategie der Landesregierung hat das Sozialministerium zum Jahresbeginn eine neue Förderrichtlinie für Begegnungs- und Austauschprojekte mit Jugendlichen in der Großregion aufgelegt. Das Programm fördert jeweils Einzelprojekte und deutsch-französischen Begegnungen von Jugendlichen mit einer Summe bis zu 4.000 Euro. Ministerpräsident Tobias Hans übernimmt heute beim Gipfeltreffen der Großregion die Präsidentschaft.

„Mit den von uns geförderten bi- und trinationalen Begegnungen sollen Jugendliche aus der Großregion gemeinsame Momente erleben, in den Dialog treten und sich über sprachliche Barrieren hinweg austauschen“, erklärt hierzu Monika Bachmann. Als weitere Ziele formuliert die Ministerin: „Wir möchten mit den von uns geförderten Projekten die interkulturelle Kompetenz stärken und den Jugendlichen die Chance bieten, die Großregion besser kennenzulernen, um sich stärker mit ihr zu identifizieren“.

Gefördert werden Projekte, die Begegnungen von saarländischen Jugendlichen mit der Jugend aus dem Großherzogtum Luxemburg, Lothringen, der Wallonie und Fédération Wallonie-Bruxelles sowie der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens ermöglichen. Entscheidend ist, dass es sich um Projekte außerschulischer Jugendarbeit handelt, der Projektträger muss fachlich geeignet sein, die Durchführung muss von einer geeigneten Fachkraft erfolgen. 

Die Zielgruppe umfasst Jugendliche im Alter zwischen 12 und 25 Jahren, die im Saarland wohnen. „An einem Projekt sollten mindestens zehn Jugendliche aus dem Saarland teilnehmen.  Gefördert werden sowohl eintägige als auch mehrtägige Projekte, die in Kooperation mit mindestens zwei Partnern im Saarland oder auch in der Partnerregion stattfinden können“, so Staatssekretär Stephan Kolling.

Was wird gefördert:
·       Beförderungs-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten der Jugendlichen und Begleitpersonen
·       eine Pauschale in Höhe von 200 Euro pro Tag für eine ganztägige Begleitung durch eine geeignete Fachkraft
·       Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Begleitpersonen
·       Sachkosten für die Durchführung des Projektes
·       Kosten für die Projektvorbereitung
·       Kosten notwendiger Versicherungen

Anträge zur Gewährung von Zuwendungen sind schriftlich beim Ministerium zu stellen und müssen mindestens einen Monat vor Projektbeginn vorliegen.

Die Anträge müssen folgende Angabe enthalten:
·       Die genaue Bezeichnung des Projektträgers
·       Eine Beschreibung des Projekts
·       Die genaue Bezeichnung des oder der Kooperationspartner
·       Die Benennung der fachlichen Leitung
·       Einen Kostenplan sowie einen Finanzierungsplan

Die Auszahlung erfolgt in der Regel mit der Vorlage des vereinfachten Verwendungsnachweises.

 

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