Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat in Kooperation mit dem ADAC im November eine Musterfeststellungsklage gegen die VW AG eingereicht. Das Bundesamt für Justiz hat auf seiner Internetseite das Klageregister eingerichtet. Enttäuschte Diesel-Käufer innen und -Käufer haben nun die Möglichkeit, sich über das Bundesamt der Justiz in das Klageregister einzutragen und so ihre Ansprüche anzumelden.
Minister Reinhold Jost rät betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich noch in diesem Jahr in das Register einzutragen. Dazu stellt das Bundesamt der Justiz ein Anmeldeformular bereit (www.bundesjustizamt.de/klageregister). Insbesondere die elektronische Möglichkeit mache eine schnelle Eintragung möglich.
Zwar sei grundsätzlich eine Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Termins beim Oberlandesgericht Braunschweig, der im Jahr 2019 liege, möglich. Hinsichtlich der Frage, ob dies gerichtsfest auch die Ansprüche noch sichert, oder ob bei einem Eintrag in das Klageregister erst im Jahr 2019 auch hier die grundsätzlich Ende 2018 einsetzende Verjährung dieser Ansprüche droht, liegen noch keine eindeutigen Aussagen vor.
„Wer aber sicher gehen will, dass seine Ansprüche nicht verfallen“, so die Empfehlung von Verbraucherschutzminister Jost, „der sollte sich in jedem Fall noch in diesem Jahr in das Register eintragen. Sicher ist sicher!“
Jost weiter: „Die betrogenen Diesel-Fahrer sollten diese Möglichkeit unbedingt nutzen, ihr Recht einzufordern. Dank der Musterklage muss nicht jeder Einzelne die Kosten eines Gerichtsverfahrens auf sich nehmen, denn die Anmeldung ist für Verbraucher kostenlos.“