Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS), das „Parlament“ der Sozialversicherung mit Sitz in Bochum, befasste sich in seiner letzten Sitzung mit zahlreichen Themen. 

Andreas Gülker wird ab 1. Dezember Mitglied der Geschäftsführung der KBS. Die Vertreterversammlung der KBS wählte ihn heute zum Nachfolger von Direktor Peter Grothues, der nach mehr als 50-jähriger Tätigkeit zum 30. November 2018 ausscheidet. Die Vertreterversammlung hat in ihrer Sitzung den Haushaltsplan für das Jahr 2019 verabschiedet. Das Ausgabenvolumen im Haushaltsjahr 2019 beträgt insgesamt 51,004 Milliar- den Euro. Dies bedeutet einen Zuwachs gegenüber dem Ansatz für das laufende Jahr um fast 3%. Für ihre Versicherten in der Kranken- und Pflegeversicherung wird die KNAPPSCHAFT im kommenden Jahr rund 9,8 Milliarden Euro ausgeben, für die Rentenversicherung circa 25,5 Milliarden Euro. 

Die Minijob-Zentrale wird Beiträge von circa 8,1 Milliarden Euro einziehen. Weitere Beträge entfallen beispielsweise mit 311 Millionen Euro auf die Arbeitgeberversicherung, in Höhe von rund 508 Millionen Euro auf die Renten-Zusatzversicherung und mit circa 16,2 Millionen Euro auf die Seemannskasse. Die ehrenamtlichen Mitglieder der Vertreterversammlung wurden darüber informiert, dass die Rentenversicherung der KBS im Benchmarking aller Gesetzlichen Rentenversicherungen in Deutschland eine Spitzenposition belegt. Ausgewertet werden dazu u. a. Bearbeitungszeiten, Kennzahlen zur Kundenzufriedenheit und Wirtschaftlichkeit.

Zum 1. Januar 2019 wird die KNAPPSCHAFT, eine der großen gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, mehrere neue Leistungen für ihre Versicherten einführen. So wird es dann für werdende Mütter in der Schwangerschaft zusätzlich möglich sein, individuelle Beratungsleistungen durch Hebammen via LiveChat oder telefonisch in Anspruch zu nehmen. Anfang des Jahres hatte die KNAPPSCHAFT bereits Leistungen für Schwangere wie Hebammenrufbereitschaft und Toxoplasmosetest, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen stehen, eingeführt. 

Neu wird auch ein verbindlicher Rechtsanspruch auf eine zweite Arztmeinung bei Erkrankungen sein. Hier geht es um bestimmte Krebs- und Skeletterkrankungen. Ab Frühjahr kommenden Jahres bietet die KNAPPSCHAFT ihren Versicherten eine elektronische Gesundheitsakte an. So gehen zukünftig weniger Informationen verloren, die für die Therapieentscheidungen der Ärztinnen und Ärzte, aber auch aller anderen Heilberufler wichtig sein können. Jeder Versicherte entscheidet selbst, welche Informationen gespeichert werden und wer sie wann einsehen darf. 

„Zudem ist uns wichtig, die bestehenden digitalen Angebote in die Akte zu integrieren“, erklärt Bettina am Orde, Geschäftsführerin der KNAPPSCHAFT. Bereits jetzt können Versicherte der KNAPPSCHAFT u. a. Krankmeldungen online übermitteln oder mit der elektronischen Behandlungsinformation (eBI) zustimmen, dass ihr Arzt die Behandlungshistorie der letzten Jahre erhält und beispielsweise einen Medikations-Check durchführen kann. „Das alles sind Puzzlestücke der zukünftigen digitalen Akte der KNAPPSCHAFT“, sagt am Orde. 

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