Foto: Olaf Kosinsky - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=66607312

Die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten des Saarlandes, Tobias Hans, vom 14.November 2018 im Wortlaut: 

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Saarländerinnen und Saarländer, 

ich wende mich heute an Sie, um Sie über die neueste Einigung der Regierungskoalition zum Thema „kommunale Finanzen“ zu unterrichten. Wie Sie sicher schon aus den Medien erfahren haben, wurden am Samstag weitreichende Beschlüsse gefasst, die ein neues Kapitel aufschlagen. Ein neues Kapitel zur aktiven Unterstützung der Kommunen durch das Land bei der Bewältigung ihrer schweren Haushaltslage. Die vorgesehenen Maßnahmen werden den Kommunen wie- der Handlungsspielräume für Investitionen und überdies eine Perspektive zur gänzlichen Entlastung von Kassenkrediten eröffnen – ein Schritt, mit dem wir einen Meilenstein in den Finanzbeziehungen zwischen Land und Gemeinden setzen. 

Denn wir wissen: Ein Land ist nur dann stark, wenn es sich auf starke Kommunen stützen kann. Aus diesem Grund haben wir von Anfang an beteuert, einen angemessenen Teil der Mittel, die uns aufgrund der Neuordnung der Bund- Länder-Finanzbeziehungen im kommenden Jahrzehnt zufließen werden, an die Kommunen weiterzugeben. Dieses Versprechen werden wir mit unseren Beschlüssen einlösen – dies ungeachtet der Tatsache, dass die Kommunen in den kommenden Jahren aufgrund deutlicher Steuermehreinnahmen über einen breiteren Finanzrahmen verfügen werden. Meine Damen und Herren, um es ganz konkret zu nennen: Es handelt sich dabei um eine Größenordnung von insgesamt etwa 270 Millionen Euro. 

Kommunalpakt 2015 – Einstieg in die nachhaltige Konsolidierung der Kommunalfinanzen 

Meine Damen und Herren, die bestehende Regierungskoalition hat sich von Anfang an vorgenommen, den Kommunen bei der Sanierung ihrer Haushalte zur Seite zu stehen. Für uns war immer klar: Wir denken das Saarland als Ganzes und handeln entsprechend. Von daher war die Konsolidierung unseres Landeshaushaltes auch nie ein losgelöster Akt. Vielmehr stand sie stets im Zusammen- hang mit der Konsolidierung der Kommunalfinanzen. Für uns waren das immer zwei Seiten einer Medaille. Somit war es auch nur folgerichtig, Sanierungshilfen und sonstige Mittel des Bundes auch den Kommunen zugutekommen zu lassen. Es gab bei uns nie einen Zweifel, dass die Kommunen darauf ein Recht darauf haben. Und zwar umso mehr, als sie sich, wenn es Not tat, einer konstruktiven und engagierten Zusammenarbeit mit dem Land nie verweigert haben. Deshalb, meine Damen und Herren, freue ich mich auch ganz aufrichtig, dass wir gemeinsam nun eine Lösung gefunden haben. 

Ausgangspunkt unserer Bemühungen war das Gutachten von Prof. Martin Junkernheinrich aus dem Jahr 2015. Nach diesem Gutachten bestand alljährlich eine zahlungsbezogene Deckungslücke von 160 Millionen Euro, und die Liquiditätskredite der saarländischen Kommunen beliefen sich auf zwei Milliarden Euro. Der als Konsequenz aus dem Junkernheinrich-Gutachten im gleichen Jahr geschlossene Kommunalpakt sah eine Reihe von Maßnahmen vor, die der Überwindung der kommunalen Haushaltsnotlagen dienen sollten. Dazu gehörten unter anderem die Festschreibung des strikten Konnexitätsprinzips in der Verfassung, die Förde- rung der interkommunalen Zusammenarbeit, die Finanzierung von Gutachten zur Ermittlung von Konsolidierungsmöglichkeiten, die vollständige Weiterleitung von Investitionsmittel des Bundes an die Kommunen, die Fortführung des Kommunalen Entlastungsfonds, die Festschreibung von Konsolidierungspfaden durch betroffene Kommunen und die Überprüfung von deren Einhaltung durch die Kommunalaufsicht. 

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