Symbolbild

Wichtige Nachricht für alle getäuschten Diesel-Käufer: Ab 1. November tritt das neue Gesetz für Musterklageverfahren in Kraft. Die erste Klage wird vom Bundesverband der Verbraucherzentralen in Kooperation mit dem ADAC gegen VW geführt. Darauf weist der saarländische Verbraucherschutzminister Reinhold Jost hin. „Die Einführung der Sammelklage ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz“, so Jost.

„Dass wir im Diesel-Skandal nicht auf freiwilliges Entgegenkommen der Unternehmen hoffen können, haben wir inzwischen gesehen“, so Jost, derzeit auch Vorsitzender der Verbraucherschutzministerkonferenz. „Aus diesem Grund war die Einführung der Musterfeststellungsklage jetzt dringend notwendig, damit sich die Verbraucher  vor einer drohenden Verjährung gegen die Übervorteilung wehren können.“ Betroffene haben damit endlich die Möglichkeit, ihre Fälle zu bündeln und mit der Unterstützung einer Verbraucherorganisation, etwa der Verbraucherzentrale, vor Gericht zu ziehen.

Betroffene VW-Diesel-Fahrer können sich kostenlos im Klageregister beim Bundesamt für Justiz zum Musterverfahren anmelden. Geht ein Musterverfahren verloren, trägt der klagende Verband das Kostenrisiko, nicht der Verbraucher. Verliert das verklagte Unternehmen, ist es an die Feststellungen im Urteil gebunden. Mit diesem Musterurteil in der Tasche kann der Verbraucher einfach seine Schadenersatzansprüche geltend machen, ggf. einklagen.

Das Saarland hatte sich bereits auf der Verbraucherschutzministerkonferenz vor zwei Jahren für die Einführung einer solchen Musterfeststellungsklage stark gemacht. Die Vertreter der anderen Bundesländer konnten damals überzeugt werden, sich der saarländischen Initiative anzuschließen. Jost: „Dass wir unser Ziel erreicht haben, macht mich froh. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen künftig vor Gericht nicht mehr als Einzelkämpfer den Konzernen gegenüber stehen.“

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