Symbolbild

Mit der Novellierung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes wird die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen weiter beseitigt und deren gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleistet. Auch die Verfassung des Saarlandes räumt der selbstbestimmten Teilhabe der Menschen mit Behinderung einen besonderen Stellenwert ein.

„Im Mittelpunkt unserer Politik für Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung steht das Leitbild der Teilhabe. Wir wollen die Teilhabe gemeinsam, sozial und generationenübergreifend und vor allem gemeinsam mit den Betroffenen gestalten“, sagte Monika Bachmann. „Mit dem neuen Behindertengleichstellungsgesetz wollen wir unsere zukunftsorientierte und moderne Behindertenpolitik in das Bewusstsein aller Saarlanderinnen und Saarländer rücken“, ergänzt Staatssekretär Stephan Kolling.

Im Saarland leben knapp 156.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung, deren Situation durch das neue Gesetz weiter verbessert wird. Rund 90.000 Menschen leiden unter Beeinträchtigungen.

Bei der durchgeführten externen Anhörung wurde erstmals allen Bürgerinnen und Bürgern eine Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren per Online-Abfrage ermöglicht. Dabei hat sich gezeigt, dass im ganzen Land eine hohe Übereinstimmung mit den Zielen des Gesetzes besteht. Viele Verbände begrüßen den Gesetzentwurf ausdrücklich, was verdeutlicht, dass das Gesetz im Wesentlichen unbestritten ist.

Zu den Neuerungen zählt unter anderem die Herstellung von Barrierefreiheit, um eine möglichst umfängliche Teilhabe zu erreichen. Die Verbesserung der Barrierefreiheit, z.B. in öffentlichen Gebäuden, sowie der zunehmende Einsatz barrierefreier Informations- und Kommunikationstechnologie in den Behörden entsprechen insbesondere auch den Anforderungen unserer  älter werdenden Gesellschaft. Auch der Einsatz der Leichten Sprache bei der Behördenkommunikation wird verstärkt. Dies wurde auch in der öffentlichen Anhörung verstärkt gefordert.

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