Quelle: Knappschaft-Bahn-See

Der durchschnittliche Monatsverdienst von Minijobbern im gewerblichen Bereich nimmt kontinuierlich zu. Dies ergab eine aktuelle Untersuchung der Minijob-Zentrale. Lag der Verdienst im Jahr 2016 noch bei 303 Euro, so wurden im Jahr 2017 durchschnittlich 309 Euro pro Monat verdient. Fünf Jahre zuvor betrug der Vergleichswert noch 265 Euro. 

In der Bundesrepublik stiegen die Bruttoverdienste seit 2012 im Durchschnitt um 11,2 Prozent. Bei den Minijobs ist im gleichen Zeitraum einen Anstieg um 44 Euro bzw. 16,6 Prozent festzustellen. 33,3 Prozent aller Minijobber im gewerblichen Bereich nutzen gemäß der aktuellen Untersuchung die Verdienstobergrenze von Minijobs aus und erzielen ein Einkommen zwischen 400 und 450 Euro. 

Seit Einführung des Mindestlohnes ist der zeitliche Umfang eines Minijobs nach oben begrenzt. Bei dem im Jahr 2015 geltenden Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro konnten  rund 53 Stunden im Minijob gearbeitet werden. Aktuell liegt der Mindestlohn bei 8,84 Euro. Die maximal mögliche Arbeitszeit ist dadurch auf rund 51 Stunden begrenzt. Durch die Anhebung des Mindestlohnes im Jahr 2019 auf 9,19 Euro bzw. 9,35 Euro im Jahr 2020 verringert sich dieser Umfang erneut. Dann können nur noch ca. 49 bzw. 48 Stunden in einem Minijob monatlich gearbeitet werden. 

Bei Minijobs in Privathaushalten bleibt der Durchschnittsverdienst weiterhin konstant und liegt mittlerweile im fünften Jahr hintereinander bei 182 Euro. Der Durchschnittsverdienst von Haushaltshilfen fällt somit deutlich geringer aus als im gewerblichen Bereich. 

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