Sogenannte „Karteileichen“ aus der obligatorischen Anschlussversicherung (OAV) und damit verbundene Zuweisungen aus dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) sorgen für Diskussionen um die Verteilung der Gelder in der gesetzlichen Krankenversicherung. 

Das Bundesgesundheitsministerium hat den Entwurf einer gesetzlichen Neuregelung in die parlamentarische Beratung eingebracht, nach der die Krankenkassen ihre Versichertenbestände überprüfen und bereinigen müssen. Es soll verhindert werden, dass Personen, die keine Leistungen in Anspruch nehmen, keine Beiträge bezahlen oder nicht mehr auffindbar sind, Einfluss auf Morbi-RSA Zuweisungen haben. Zudem sollen ab 2013 fälschlich erhaltene Zuweisungen von den Krankenkassen zurückgezahlt werden. 

Bettina am Orde, Geschäftsführerin der KNAPPSCHAFT steht hinter den geplanten Maßnahmen des Gesetzgebers: „Dass Kassen Zuweisungen für sogenannte Karteileichen bekommen, kann nicht so bleiben. Solche Fälle sind selbstverständlich zu bereinigen.“  Bettina am Orde nimmt ebenso Stellung zur Einführung sogenannter ambulanter Kodierrichtlinien: „Ich begrüße solche Regelungen als notwendigen Schritt in Richtung erforderlicher Manipulationsresistenz.“ 

Des Weiteren fordert die Kassenchefin: „Der Morbi-RSA soll allen Kassen gleiche Voraussetzungen bieten, um ihren Versicherten eine qualitativ hochwertige Versorgung zu organisieren und sicherzustellen – und zwar unabhängig davon, welches Alter, welchen Gesundheitszustand oder welchen Wohnort ihre Versicherten haben. Die Zielgenauigkeit der Zuweisungen kann nur durch eine Korrektur strukturell bedingter regionaler Kostenunterschiede sowie soziodemografischer Unterschiede, wie beispielsweise Pflegebedürftigkeit und Härtefälle, erhöht werden. Denn nur durch Vereinfachung und Verbesserung der Zielgenauigkeit des Risikostrukturausgleichs wird die Grundlage für einen intensivierten und chancengleichen Wettbewerb zugunsten einer qualitativ hochwertigen und effizienten gesundheitlichen Versorgung gelegt.“ 

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