Die Arbeitskammer (AK) tritt für ein friedfertiges, demokratisches und pluralistisches Miteinander ein. Sie stellt sich daher auch diskriminierenden und rassistischen Tendenzen in dieser Gesellschaft entgegen. Deshalb begrüßt die AK auch das neue Demokratiefördergesetz, was Bundesministerin Franziska Giffey jetzt im Bund auf den Weg bringen möchte.

„Chemnitz und die vielen Ereignisse vorher, haben gezeigt, dass Ideologien der Ungleichheit und Rechtsextremismus in unserem Land keineswegs überwunden sind. Im Gegenteil, sie sind sogar in weiten Kreisen der Gesellschaft populär“, so Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer. „Wir müssen für die Errungenschaften der freiheitlich-demokratischen Grundordnung streiten“. 

„Solch gesellschaftliches und ehrenamtliches Engagement braucht aber eine gesicherte Finanzierung“, gibt Otto zu bedenken. Aus Sicht der Kammer ist das Demokratiefördergesetz eine wesentliche Voraussetzung für eine Dauerfinanzierung und verlässliche Rahmenbedingungen. Es gilt, „bewährte präventive Ansätze zu verstetigen, auszubauen und langfristig zu sichern, anstatt im Wesentlichen nur Modellprojekte für begrenzte Zeit zu fördern.“

Die Kammer begrüßt deshalb auch die neue „Landesarbeitsgemeinschaft Erinnerungsarbeit“, die heute auf Initiative von Bildungsminister Ulrich Commerçon ihre Arbeit aufgenommen hat. „Sie stärkt die saarländische Erinnerungs- und Gedenkstättenarbeit“, so Otto und bündelt die engagierten Leistungen von saarländischen Initiativen, Vereinen und Institutionen in diesem Bereich.

 

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