Der Finanzausschuss des Bundesrates befasst sich am Donnerstag (06.09.2018) mit einer Initiative der Länder Bayern, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen zur Änderung des Kindergeldrechts für im Ausland wohnhafte Kinder. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, die Höhe des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten des Kindes im Wohnsitzstaat anzupassen.

Die Kindergeldzahlung ist eine spürbare Entlastung der Eltern beim Unterhalt ihrer Kinder. Nach der gegenwärtigen Rechtslage wird das Kindergeld, unabhängig vom Wohnsitzstaat des Kindes, immer in gleicher Höhe an die Eltern ausgezahlt. So wurden im Jahr 2017 nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit, rund 343 Mio. Euro an Kindergeld auf Auslandskonten überwiesen. 

Der größte Anteil floss hierbei an in Polen lebende Kinder. In Ländern mit niedrigerem Preisniveau, wie bspw. Polen oder Bulgarien, führt dies im Ergebnis dazu, dass ein vergleichsweise deutlich höherer Unterhaltsbeitrag geleistet wird. Der an die Bundesregierung gerichtete Prüfauftrag soll die dadurch bestehende Schräglage beseitigen.

Zur Gewährleistung einer gerechteren und gleichwertigeren Förderung aller Kinder fordern die Bundesländer, das Kindergeld je nach Wohnsitzstaat des Kindes entsprechend zu kürzen und dadurch an die dortigen Lebenshaltungskosten anzupassen.

Finanzminister Peter Strobel erklärte dazu: „Es ist nicht nachvollziehbar, weswegen Eltern, die in Deutschland arbeiten und deren Kinder im Ausland (z.B. Polen oder Bulgarien) leben, einen verhältnismäßig höheren Unterhaltsbeitrag erhalten sollten. Eine Umsetzung der Initiative würde ein soziales Gleichgewicht zwischen den Staaten herbeiführen und ist somit sehr zu begrüßen.“

Aufgrund der vergleichbaren Lebensverhältnisse in Frankreich und Luxemburg, unterlägen Kindergeldzahlungen an Eltern von dort wohnhaften Kindern jedoch keiner Kürzung.

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