Von AnRo0002 - Eigenes Werk, CC0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=18009549

Am gestrigen Montag (3. September) startet das neue Angebot des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) Politik im Saarland. „Über 800 junge Menschen engagieren sich jedes Jahr im Saarland im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres. In diesen 12 Monaten können sich die Freiwilligen beruflich orientieren, persönlich weiterentwickeln und neue Fähigkeiten erwerben. Wir geben ihnen die Möglichkeit, sich auch politisch im Rahmen eines FSJ zu engagieren. Daher freue ich mich, dass bereits 10 FSJ-Stellen besetzt wurden und weitere 3 noch in diesem Jahr besetzt werden“, so die saarländische Sozialministerin Monika Bachmann.

Gemeinsam mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, der der Träger des FSJ Politik/Demokratie ist, beginnen zum 3. September in der Staatskanzlei, im saarländischen Landtag, im Sozialministerium, Bildungsministerium, Finanzministerium, Wirtschaftsministerium sowie beim saarländischen Landkreistag insgesamt 9 FSJler ihren Dienst. Ein weiteres Freiwilliges Soziales Jahr beginnt am 1. November. Weitere Einsatzstellen, die im Laufe des Jahres noch dazu kommen, sind das Umweltministerium und die Gemeinde Heusweiler, wo noch Bewerbungsverfahren laufen.

„Wir können festhalten, dass mit den bisherigen Anmeldungen für das Modellprojekt ‚FSJ Politik‘, unsere Zielsetzung voll erreicht wurde. Deshalb können wir von einem erfolgreichen Start sprechen und freuen uns, dass dieses neue Angebot so gut angenommen wird“, so Bachmann. Darüber hinaus werden bereits für die Jahre 2019/2020 weitere 5 Einsatzstellen avisiert.

Das Freiwillige Soziale Jahr bietet jungen Menschen vom Abschluss der Vollzeit-Schulpflicht bis zum Alter von 27 Jahren die Chance, ein Jahr lang etwas für sich und andere Menschen zu tun. 1964 wurde das Freiwillige Soziale Jahr gesetzlich verankert. Das „Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres“  bietet einen rechtlichen Rahmen, der allen TeilnehmerInnen die Möglichkeit zur persönlichen, sozialen und beruflichen Orientierung bei gleichzeitiger sozialer Sicherung und Bildung garantiert.

Die Freiwilligen erwerben durch ihren Einsatz im sozialen und  pflegerischen, aber auch im sportlichen, kulturellen und nun auch politischen Bereich wichtige Erfahrungen und erhalten dazu Bildungsangebote, wobei ihnen zur Absicherung ein Taschengeld gezahlt wird und Unterkunft, Verpflegungs- und Fahrtkosten sowie Sozialversicherungsbeiträge übernommen werden. Auch besteht ggfls. Anspruch auf Kindergeld. 

Das Gesetz – als  Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) 2008 neu gefasst – regelt die Einsatzmöglichkeiten und die pädagogische Begleitung der Freiwilligen, bestimmt Träger oder deren Zulassung, legt Altersgrenzen fest und regelt die materielle und soziale Absicherung der Freiwilligen in allen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung. Heute ist das FSJ ein soziales Bildungsjahr. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer arbeiten sowohl in Krankenhäusern, Altenheimen und anderen sozialen wie auch in kulturellen, sportlichen und nun auch politischen Einrichtungen.

 

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