HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
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Das Ministerium für Finanzen und Europa hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport und dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz weitere Ortsteile auf die Liste der vom Starkregen betroffenen Gebiete aufgenommen.

Finanzminister Peter Strobel erklärt dazu: „Durch diese erneute Erweiterung können geschädigte Bürgerinnen und Bürger aus den betroffenen Gebieten eine Finanzhilfe beantragen. Die hohe Anzahl bereits vorliegender Anträge und Anfragen auf Soforthilfe macht deutlich, dass es einen hohen Hilfebedarf gibt. Damit können wir zumindest einen kleinen finanziellen Beitrag zur Linderung der Notlage leisten.“

Folgende Gebiete wurden zusätzlich auf die Liste der Schadensgebiete aufgenommen:

Für das Schadensereignis am 31. Mai auf 01. Juni 2018:

Die Ortsteile St. Ingbert-Hassel, Rentrisch und Oberwürzbach sowie Kleinblittersdorf-Sitterswald.

Für das Schadensereignis am 09. Juni 2018:

Die Ortsteile Bebelsheim und Bliesmengen-Bolchen der Gemeinde Mandelbachtal.

Für das Schadensereignis am 11. Juni 2018:

Die Ortsteile Lebach (Stadt), Aschbach, Gresaubach, Thalexweiler, Steinbach (Stadt Lebach) und Landsweiler in der Gemeinde Lebach.

Heusweiler-Holz und alle Ortsteile der Gemeinden Schmelz, Eppelborn, Wadern und Weiskirchen sowie der Ortsteil Namborn-Furschweiler.

Für alle Schadensmeldungen der bisherigen und der jetzt neu aufgenommenen Schadensgebiete hat der Ministerrat die Antragsfrist einheitlich auf den 30. September 2018 festgesetzt. Betroffene Bürgerinnen und Bürger können sich entweder direkt an ihre Gemeinde oder auch an den zuständigen Landkreis wenden.

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