Meister, Fachwirte und weitere Absolventen bestimmter Fortbildungsprüfungen können ab sofort den Aufstiegsbonus („Meisterbonus“) in Höhe von 1.000 Euro beantragen. Das hat Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger heute in Saarbrücken mitgeteilt. Die Richtlinie ist jetzt in Kraft getreten und gilt rückwirkend zum 1. Januar. Dadurch wird ein wesentliches Versprechen des Koalitionsvertrags umgesetzt.

„Mit dem Aufstiegsbonus wollen wir Anreize schaffen, sich nach abgeschlossener Berufsausbildung weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Wir brauchen Meisterinnen, Meister, Fachwirtinnen, Fachwirte, Technikerinnen und Techniker – gut ausgebildete Fachkräfte sichern die Qualität der saarländischen Unternehmen und garantieren, dass die nächste Generation gut ausgebildet wird“, so Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger. 

Die berufliche Bildung werde durch den Aufstiegsbonus noch attraktiver und die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung stärker sichtbar. Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen von (Aufstiegs-)Fortbildungen im gewerblich-technischen, kaufmännischen und landwirtschaftlichen Bereich. Der Abschluss muss dem DQR-Niveau 6 oder 7 zugeordnet worden sein. 

Die Prüfung muss außerdem vor der Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK) und Landwirtschaftskammer (LWK) des Saarlandes nach dem 1.1.2018 erfolgreich abgelegt und das Prüfungszeugnis von einer dieser Kammern ausgestellt worden sein. 

Wird die jeweilige Prüfung im Saarland nicht angeboten, muss die Prüfung vor einer HWK, IHK oder LWK in einem anderen Bundesland abgelegt worden sein. Außerdem wird staatlich geprüften Technikerinnen und Technikern, die ihre Prüfung erfolgreich im Saarland abgelegt haben, der Aufstiegsbonus gewährt.

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