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„Schätzungen zufolge sind in der EU fast eine Million und in Deutschland 100.000 Kinder von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen. Das sind mehr Kinder als jeweils Inhaftierte“, informierte Justiz-Staatssekretär Roland Theis im heutigen Sommergespräch in der Staatskanzlei des Saarlandes.

Die UN-Kinderrechtskonvention schreibt das Recht auf unmittelbaren Kontakt zwischen inhaftierten Eltern und ihren Kindern sowie die Beachtung des Vorrangs des Kindeswohls vor, wenn der Staat – wie etwa durch eine Inhaftierung – in das Eltern-Kind-Verhältnis eingreift. Der Staatssekretär will daher  die tatsächliche und rechtliche Situation der betroffenen Kinder verbessern.

So wird die saarländische Justiz kindgerechte Besuchsräumlichkeiten in ihren Justizvollzugsanstalten und Informationsmaterialien für Kinder, nicht inhaftierte Elternteile sowie für mit den Kindern arbeitende Fachkräfte (JustizvollzugsbeamtInnen, Lehrkräfte und ErzieherInnen) zur Verfügung stellen. Dies soll den Adressaten eine Stütze in der belastenden Zeit der Haft des inhaftierten Elternteils sein. Das Justizpersonal soll sensibilisiert und weitergebildet werden.

“Die Inhaftierung eines Elternteils ist für Kinder ein kritisches Lebensereignis. Sie verändert die Beziehungen innerhalb der Familie und hat Auswirkungen auf das soziale Leben der Kinder”, so Staatssekretär Roland Theis.

“Um die negativen Einflüsse der Inhaftierung für die Familien und die Kinder Inhaftierter abzumildern, möchten wir durch verstärkte Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten Beziehungsabbrüche möglichst vermeiden. Daneben soll ein Informationspaket für den saarländischen Justizvollzug zusammengestellt werden, das spezielle Informationsmaterialien und -angebote beinhaltet. Daneben bedarf es einer Sensibilisierung aller mit den betroffenen Kindern und Familienangehörigen befassten Fachkräfte.”

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