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Justiz-Staatssekretär Roland Theis fordert die Einführung einer Versuchsstrafbarkeit bei der Unterstützung terroristischer Vereinigungen. Roland Theis erklärt: „Bei der strafrechtlichen Bekämpfung des internationalen Terrorismus muss sich das Recht permanent der sich verändernden Realität und neuen Erkenntnissen anpassen. Dabei haben wir erkannt: beim Tatbestand der Unterstützung terroristischer Vereinigungen besteht eine Strafbarkeitslücke, die durch Einführung einer Versuchsstrafbarkeit dringend geschlossen werden muss!“

So seien Fälle, in denen jemand mit Geld oder Sachmitteln von Deutschland nach Syrien einreist und diese dort einzelnen Mitgliedern terroristischer Vereinigungen verschafft, bislang nicht vom Straftatbestand erfasst. Ebenfalls straflos sei es bisher, wenn jemand dieses Ziel verfolgt, aber an der Grenze aufgehalten wird.

„Gerade dann brauchen wir aber die Versuchsstrafbarkeit, um mit den Mitteln der Strafprozessordnung gegen solche Handlungen und deren Umfeld vorgehen zu können“, betont der Staatssekretär.

„Gemeinsam mit dem Freistaat Bayern sowie mit den Bundesländern Hessen und Niedersachsen haben wir diesen Vorschlag bereits in der Justizministerkonferenz durchgesetzt. Es ist dringend notwendig, dass wir diese Änderung des Strafgesetzbuchs auf Bundesebene weiter vorantreiben, damit wir der Unterstützung des internationalen Terrorismus, eine der wesentlichen Fluchtursachen unserer Zeit, das Handwerk legen können!“

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