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Wenn der beste Freund des Menschen mit Herrchen oder Frauchen Gassi geht und die freie Natur erkundet, ist die Freude riesengroß. Je nach Hunderasse und Gemüt des Tieres, nimmt man oftmals gerne die Leine ab und lässt den Hund rumtollen. Allerdings sollte man hier beachten: Man ist im öffentlichen Raum. Es gibt also verbindliche Regeln, wie die Hundehalter sich verhalten müssen – zum Wohle aller.

Speziell in Homburg gilt hier die „Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit auf den Straßen sowie in den Anlagen der Kreisstadt Homburg“. Dabei ist zu beachten, dass die Tiere immer beaufsichtigt werden müssen. Der Hundehalter muss zu jeder Zeit seinen Hund so führen zu können, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht zu Schaden kommen. Daher ist es generell ratsam, von der Leine Gebrauch zu machen.

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Auch angeleint macht der Spaziergang den Vierbeinern richtig Laune, hauptsache es geht an die frische Luft.

Diese Regelung gilt übrigens in allen öffentlichen Straßen, Anlagen, Wegen und Plätzen. Zu den Anlagen zählen insbesondere öffentliche Park- und Grünanlagen, Anpflanzungen, Friedhöfe, Kinderspielplätze, Spazierwege, Denkmäler, sonstige städtische Einrichtungen, Brunnen, Waldungen, allgemein zugängliche Sportanlagen, Schulhöfe in den Grundschulen sowie Ufer und Gewässer.

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