HOMBURG1 Nachrichten aus Politik & Wirtschaft für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
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Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes hat der Stadtrat der Stadt Bexbach am 29.05.2018 folgende Satzung beschlossen:

Satzung über die vorschulischen Einrichtungen der Stadt Bexbach – Kindergartensatzung
Der nachfolgende § 3 Absatz 1 der Satzung über die vorschulischen Einrichtungen wird ab 01.08.2018 wie folgt geändert:
§ 3 – Elternbeitrag

  1. Für die Benutzung der städtischen Kindergärten werden Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) erhoben, die gemäß § 7 Abs. 3 des Saarl. Kinderbetreuungs- und –bildungsgesetzes (SKBBG) in Verbindung mit § 14 der Verordnung zur Ausführung des SKBBG 25% der bezuschussungsfähigen Personalkosten nicht übersteigen dürfen.

Die Gebühr (Elternbeitrag) beträgt für das 1. Kind einheitlich:

  • für den Regelkindergarten     102,00 €
  • für die Tagesstätte                 168,00 €        
  • für die Krippe                         276,00 €.

Die Kosten für die Verpflegung der Tagesstättenkinder sind gesondert zu entrichten. Die Gebühren (Elternbeiträge) vermindern sich für das zweite und jedes weitere Kind einer Familie um jeweils 25 vom Hundert.

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